Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/133: Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) · 34 Seiten

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mehrere Departemente betroffen sind und sich nicht einigen können, wird die Entscheidzuständigkeit beim Bundesrat verbleiben.

Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 196591

Art. 56

Im Bereich der direkten Bundessteuer wurde die Möglichkeit, den Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission in jedem Fall direkt beim Bundesgericht anzufechten (Art. 146 DBG), mit dem Bundesgesetz vom 26. September 2014 über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB92 aufgehoben. Artikel 56 VStG sieht eine ähnliche Regelung wie jene des alten Artikels 146 DBG vor. Um die Rechtswege im Bereich des Steuerrechts einheitlich zu regeln, muss Artikel 56 VStG angepasst werden. Die Vorschrift, wonach einzig obere kantonale Gerichte als unmittelbare Vorinstanzen des Bundesgerichts entscheiden können, soll ohne Ausnahme gelten. In Analogie zu Artikel 146 DBG wird auch in Artikel 56 VStG ein Beschwerderecht der kantonalen Steuerverwaltung (Verrechnungssteueramt) vorgesehen.

Bundesgesetz vom 12. Juni 195993 über die Wehrpflichtersatzabgabe

Art. 31 Abs. 3

Im Bereich der direkten Bundessteuer wurde die Möglichkeit, den Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission in jedem Fall direkt beim Bundesgericht anzufechten (Art. 146 DBG), mit dem Bundesgesetz vom 26. September 2014 über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB94 aufgehoben. Artikel 31 Absatz 3 WPEG sieht eine ähnliche Regelung wie jene des alten Artikels 146 DBG vor. Um die Rechtswege im Bereich des Steuerrechts einheitlich zu regeln, muss Artikel 31 Absatz 3 WPEG angepasst werden. Die Vorschrift, wonach einzig obere kantonale Gerichte als unmittelbare Vorinstanzen des Bundesgerichts entscheiden können, soll ohne Ausnahme gelten.

Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 195795

Art. 51 Abs. 6

Der geltende Absatz 6 schliesst im Beschwerdeverfahren die Rüge der Unangemessenheit aus. Aufgrund der neuen Fassung von Artikel 49 VwVG kann dieser Absatz aufgehoben werden.

Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 200996

Art. 56 Abs. 3

Der geltende Absatz 3 schliesst für bestimmte Beschwerdeverfahren die Rüge der Unangemessenheit aus. Aufgrund der neuen Fassung von Artikel 49 VwVG kann dieser Absatz aufgehoben werden.

91SR 642.21

92AS 2015 779 (noch nicht in Kraft).

93SR 661

94AS 2015 779 (noch nicht in Kraft).

95 SR 742.101

96 SR 745.1