Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten
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4 Anhang: Überblick über die Revision der Verordnung
Alte Verordnung Neue Verordnung Veränderungen
Art. 1 Grundsatz Art. 1 Grundsatz Keine wesentliche Veränderung.
Art. 2 Begriffe Artikel 2 wird neu eingefügt. Er umschreibt die Gebietskategorien aus den Artikeln 3 und 4 nach dem Raumkonzept Schweiz des ARE.
Art. 2 Kriterien Art. 3 Anwendungsgebiete Artikel 3 setzt die vom Bundesrat beschlossene
neue Definition der Anwendungsgebiete unter Be-Art. 3 Festlegung der
rücksichtigung der Raumordnungspolitik um.
Anwendungsgebiete
Nebst strukturellen Faktoren und arbeits-
marktspezifischen Kriterien berücksichtigt die Abgrenzung der Anwendungsgebiete neu die raumplanerische Dimension.
Art. 4 Gemeindefusionen Artikel 4 wird neu eingefügt. Gemeindefusionen waren bisher nicht formell geregelt. Die vorgeschlagene Bestimmung berücksichtigt zudem die Gegebenheiten des neuen Steuerungsmodells zur Festlegung der Anwendungsgebiete. Die Folgen allfälliger Gemeindefusionen sind bekannt, so dass sich die Kantone darauf einstellen können.
Art. 5 Berichterstattung, Ak- Absatz 1 wird unverändert aus Artikel 11 übertualisierung und Überprü- führt.
fung Absätze 2 und 3 werden neu eingefügt. Der Rhythmus der periodischen Aktualisierung der Anwendungsgebiete und Überprüfung des Steuerungsmodells war bisher nur in internen Dokumenten beschrieben. Die Aufnahme in die Verordnung erlaubt den Kantonen, allfällige
Veränderungen der Anwendungsgebiete besser einplanen zu können.
Art. 4 Voraussetzung für die Art. 6 Voraussetzungen für Die Voraussetzungen für die Gewährung von Gewährung von Steuerer- die Gewährung von Steuer- Steuererleichterungen werden mit der Einschränleichterung des Bundes erleichterungen kung aus bisherigem Artikel 6 und weiteren Ein-
schränkungen aus den Anwendungsrichtlinien ergänzt.
Die Kriterien zur Bestimmung der regionalwirtschaftlichen Bedeutung, die Anforderungen an die Form des kantonalen Steuererleichterungsentscheids und die Definition unrechtmässig beanspruchter Steuererleichterungen werden in neue Artikel (7, 8 und 9) überführt.
Art. 7 Bemessung der Zahl Artikel 7 wird neu eingefügt. Die Grundlage für die der Arbeitsplätze Bemessung der Zahl der vorgesehenen oder neu auszurichtenden Arbeitsplätze wird aus den Anwendungsrichtlinien überführt und redaktionell angepasst.
Art. 8 Regionalwirtschaftli- Artikel 8 wird neu eingefügt. Er entspricht bisheriche Bedeutung gem Artikel 4 Absatz 3 ergänzt mit den Bestimmungen aus den Anwendungsrichtlinien und der bisherigen Praxis.
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