Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten

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werten ist. Die Vergleichbarkeit mit ausländischen Transparenzregelungen gewährleistet,

dass keine nachteiligen Rahmenbedingungen für den Standort Schweiz im Vergleich zu anderen bedeutsamen Wirtschaftsstandorten entstehen.

1.10 Bewertung durch die Expertengruppe

Die Experten haben die Verordnungsänderungen wie folgt bewertet:

1. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden grundsätzlich begrüsst, insbesondere unter

Berücksichtigung der Nachhaltigkeit des Instruments und seiner innen- sowie aussenpolitischen Akzeptanz.

2. Artikel 3 Anwendungsgebiete

Bezüglich der Abgrenzung der Anwendungsgebiete unterstützte die Expertengruppe die im Rahmen der Vorarbeiten ausgedrückte Präferenz für die Variante 4 (d.h. die kleineren, weniger urbanen Zentren, die dennoch eine Zentrumsfunktion wahrnehmen24 einschliessend). Der Vorstand der VDK stimmte in seiner Stellungnahme vom 16. August 2013 zur durchgeführten Konsultation bei den Kantonen einer mit den raumplanerischen Zielen und der Grundausrichtung der NRP abgestimmten Gebietsreform zu. Gemäss Auswertung der Konsultation sprach sich damals eine Mehrheit der Kantone für die Variante 4 aus.

3. Artikel 9 Form des kantonalen Steuererleichterungsentscheids

Die Schlussfolgerungen der rechtlichen Beurteilung, dass die Anforderung für eine kantonale Obergrenze mit dem StHG vereinbar ist, wurden von der Expertengruppe ohne abweichende Haltung zur Kenntnis genommen.

4. Folgende Regelungen wurden kontrovers diskutiert:

a) Artikel 1 Grundsatz

Nach vertieften Diskussionen soll die Frage des Anwendungsbereichs (Definition der industriellen Unternehmen und der produktionsnahen Dienstleistungsbetriebe) in der WBF-Anwendungsverordnung eingehend geregelt werden. Die Expertengruppe soll in diese Arbeiten einbezogen werden.

b) Artikel 3 Anwendungsgebiete

Anteil der Bevölkerung, der mit dem Perimeter abgedeckt ist, von bisher 10% auf 15% erhöhen (Bedeutung des Instruments für die Entwicklung strukturschwacher Regionen verstärken), bzw. auf 5% senken (allfällige Zunahme der Anzahl steuererleichterter Unternehmen infolge des neuen auf Regionen mit Zentrumsfunktion fokussierten Perimeter vermeiden).

c) Artikel 6 Voraussetzungen für die Gewährung von Steuererleichterungen

Reduktion der bisherigen Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bei Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe von 20 auf 10 Arbeitsplätze (Berücksichtigung regionalpolitischer Bedürfnisse), bzw. Erhalt der 20 Arbeitsplätze (Berücksichtigung insbesondere aussenwirtschaftlicher Argumente).

d) Artikel 13 Antrag des Kantons

Erhöhung der Frist von heute 270 auf 360 Tage (Berücksichtigung der notwendigen Zeit für die kantonale Entscheidungsfindung), bzw. Aufhebung der Frist (0 Tage) (Sicherstellung des Anreizeffektes).

e) Artikel 18 Information

Die Experten erkannten den politischen, gesellschaftlichen wie auch den internationalen Trend in Richtung erhöhter Transparenz. Einzelne Vertreter befürchteten durch eine höhere Transparenz eine Verschlechterung im internationalen Standortwettbewerb insbesondere mit Staaten ausserhalb des atlantischen Raumes. Weiter sahen sie mit der erhöhten Transparenz auf Bundesebene ein mögliches Signal für die kan-

24 Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a. Ziffer 3 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 15/38