Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten

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Abbildung 1: Statistik zu den Steuererleichterungen

2007 2008 2009 2010 2011 20122013

Anzahl erlassene Verfügungen1)

96 9 22 49 4 69

mit Bürgschaften A 9 / / / / / / / / / / / / mit Steuererleichterungen 91 9 22 49 4 69

wovon industrielle Unternehmen 66 6 15 27 4 39

wovon produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen 30 3 7 22 0 30

Arbeitsplätze der in Kraft getretenen Verfügungen1)

Investitionssumme (in Millionen CHF) 2'092.2 114.4 666.8 1'349.0 58.6 223.5 534.9 Geplante neue Arbeitsplätze 3'273 3'743 2'017 1'146 1'456 1'102902

davon effektiv Geschaffene per 31.12.20124 2'914 2'260 2'230 396 562 206 ---2

Geplanter Erhalt von Arbeitsplätzen 1'245 1'367 365 319 0 3'546257

davon effektiv Erhaltene per 31.12.20124 594 1'206 310 296 0 3'546 ---2

Total aktive Verfügungen im Jahr per 31.12. (nur Steuererleichterungen) 266 278 269 250 242 220189

Gewinn vor Steuern nach Beteiligungsabzug (in Millionen CHF) 22'652.8 15'991.2 20'816.1 23'718.9 19'424.8 ---3---3 Entgangene Steuern (in Millionen CHF) 1'653.4 1'133.8 1'571.1 1'651.6 1'3'74.35 ---3---3 davon Lex-Bonny (Verfügung vor 1.01.2008 erlassen) 1'653.4 1'133.5 1'561.9 1'631.7 1'3'44.27 ---3---3 davon nach Einführung Übergangsperimeter (ab 1.01.2008) / / 0.3 9.2 19.9 30.03 ---3---3 davon nach Einführung des definitiven Perimeters (ab 1.01.2011) / / / / / / / / 0.05 ---3---3

Entgangene Steuern als Prozentzahl des BIP 0.3 0.2 0.3 0.3 0.2 ---3) ---3)

Bezahlte Steuern (in Millionen CHF) 272.1 179.3 198.2 362.5 251.2 ---3---

1

Der Beginn der Unterstützung fällt nicht zwingend mit dem Jahr des Erlasses zusammen.

2

Die Zahlen für 2013 stehen erst Ende 2015 zur Verfügung.

3

Es wird die gleiche Zahlenquelle benutzt wie diejenige des Finanzausgleichs. Die Daten werden erst drei Jahre nach dem Steuerjahr aus den definitiven Veranlagungen oder von den eingereichten Steuererklärungen zusammengetragen.

4

Bei rückwirkenden Widerrufen von Steuererleichterungen werden die Anzahl der effektiven Arbeitsplätze jeweils nicht angepasst, ausser bei nicht begonnenen Vorhaben.

A

Bürgschaften konnten bis am 31.12.2007 gewährt werden. Quelle: SECO, Stand 1. September 2014

Mit Inkrafttreten der NRP am 1. Januar 2008 hat die Zahl der gewährten Steuererleichterungen deutlich abgenommen. Diese Entwicklung ist zu einem grossen Teil auf die stufenweise Reduktion der Anwendungsgebiete von 27% auf rund 10% der Schweizer Bevölkerung zurückzuführen.

1.3 Internationaler Vergleich

Interne Analysen des SECO aufgrund gesammelter Erfahrungen seit Einführung der Neuen Regionalpolitik haben Anlass gegeben, die Einführung einer Obergrenze für Steuererleichterungen näher zu prüfen. Da mehrere EU-Mitgliedstaaten das Instrument der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik einschliesslich einer Obergrenze kennen, wurden diese näher untersucht. Dazu ist vorab festzuhalten, dass die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU weder dem EU-Beihilferecht noch dem EU-Verhaltenscodex für die Unternehmensbe- 10 steuerung (Code of Conduct for business taxation, nachfolgend Code of conduct, Ref. 11 ) verpflichtet ist.

Die Prospektiv-Studie Steuererleichterungssysteme im internationalen Vergleich (vgl. Fussnote 7, Seite 5) zeigt, dass die EU über ein breites Regelwerk hinsichtlich staatlicher Beihil- 11 fen verfügt. Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

10 http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/coc_de.pdf 11 Artikel 107 AEUV

1 " Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen". [...]

3 " Als mit dem Binnenmarkt vereinbar können angesehen werden: a) Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten, in denen die Lebenshaltung aussergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht, sowie der in Artikel 349 genannten Gebiete unter Berücksichtigung ihrer strukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lage; [...]

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