Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten
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tonale Ebene. Eine Mehrheit der kantonalen Experten befürwortete jedoch die erhöhte Transparenz oder lehnte deren Stossrichtung nicht grundsätzlich ab. Der "Grad" an Transparenz war Gegenstand intensiver Diskussionen. Einigkeit bestand unter anderem darin, dass das Steuergeheimnis zu beachten ist. Die Expertengruppe diskutierte auch über eine alternative Variante25, welche keine Rückschlüsse der Beträge auf die Empfänger vorsieht.
2 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Der vorliegende Verordnungsentwurf soll die vom Bundesrat im Oktober 2013 in Auftrag gegebene Reform umsetzen. Zugleich bietet er auch die Gelegenheit, die relevanten Bestimmungen aus den Anwendungsrichtlinien und zahlreiche Präzisierungen in die Verordnung zu überführen. Weiter legt der Verordnungsentwurf die Regelung zur Veröffentlichung von gewissen Daten zu neu erlassenen Verfügungen fest. Ein detaillierter Überblick über die Revision befindet sich im Anhang. Der beigelegte Fragenkatalog ermöglicht die Beurteilung spezifischer Punkte des erarbeiteten Verordnungsentwurfs.
2.1 1. Abschnitt: Grundsatz und Anwendungsgebiete
2.1.1 Artikel 1 Grundsatz
Artikel 1 entspricht bisherigem Artikel 1, präzisiert und ergänzt mit Bestimmungen aus den Anwendungsrichtlinien und der bisherigen Praxis.
Absatz 1
Der Begriff "Vorhaben" wird neu eingefügt, um zum Ausdruck zu bringen, dass der Bund nicht nur gesamte Unternehmen sondern auch Unternehmensteile unterstützen kann. Wie bisher können nur die in den Anwendungsgebieten geplanten Vorhaben unterstützt werden. Massgebend ist der Ort des Vorhabens und nicht jener der Rechtseinheit (Firma oder Sitz).
Absatz 2
Artikel 1 Absatz 2 delegiert dem WBF die Kompetenz, die industriellen und produktionsnahen Dienstleistungsbetriebe zu umschreiben. Die Definition wird Gegenstand der neuen WBF-Anwendungsverordnung bilden. Bisher wurde die Definition vom WBF in den Anwendungsrichtlinien vorgenommen.
2.1.2 Artikel 2 Begriffe
Artikel 2 wird neu eingefügt. Er umschreibt die Zentrenkategorien aus den Artikeln 3 und 4 nach dem Raumkonzept Schweiz26.
Nebst den im Raumkonzept definierten Zentren, weist das ARE eine Kategorie "weitere"
Zentren im ländlichen Raum aus. Es handelt sich dabei um kleinere, weniger urbane Gemeinden, die dennoch eine Zentrumsfunktion wahrnehmen (die entsprechenden Listen des ARE sind nicht abschliessender Natur und werden deshalb in Artikel 2 nicht genauer definiert).
25 Alternativer Artikel 18 Information 1 Das SECO veröffentlicht jährlich die aggregierten Daten auf gesamtschweizerischer Ebene über die effektiven Steuererleichterungen. 2 Für die neu erlassenen Verfügungen veröffentlicht es jährlich, separat: a. die Namen der berechtigten Unternehmen, die Durchführungsorte; b. die Grössenordnungen des Höchstbetrags der gewährten Steuererleichterungen und der von den jeweiligen Unternehmen zu schaffenden oder zu erhaltenden Arbeitsplätze. 26 ARE, Raumkonzept Schweiz, Überarbeitete Fassung 20.12.2012, Anhang: Wichtige Begriffe des Raumkonzepts Schweiz, veröffentlicht unter www.are.admin.ch (Thema Raumordnung und Raumplanung) 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 16/38