Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten
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und kommunaler Ebene gewährten Betrags zu beantragen. Bei der Bestimmung der Beträge nach Buchstaben a. und b. obliegt es dem Kanton, die allfälligen Auswirkungen auf seinen NFA-Anteil (vgl. Kapitel 1.5, Seite 10) und seinem Anteil bei der direkten Bundessteuer27 zu berücksichtigen.
Absatz 2
Nebst den nach Absatz 1 Buchstaben a. und b. definierten Beträge darf die Steuererleichterung in keinem Fall den vom Bund festgelegten Höchstbetrag übersteigen.
Absatz 3
Diese neue Bestimmung begrenzt den im Voraus festgelegten Höchstbetrag für die Steuererleichterung des Bundes auf die tatsächlich gewährte Steuererleichterung auf kantonaler und kommunaler Ebene (ex post).
Absatz 4
Absatz 4 delegiert die detaillierte Ausgestaltung der maximalen Höhe der Steuererleichterung des Bundes an das WBF.
Die Einzelheiten (Ansätze und Berechnung) des vom Bund festgelegten Höchstbetrags werden nach der Vernehmlassung in die neue WBF-Anwendungsverordnung einfliessen. Die detaillierte Erarbeitung soll von der eingesetzten Expertengruppe begleitet und den Kantonen anschliessend zur Anhörung unterbreitet werden.
Um das Verständnis für die konkrete Ausgestaltung des Höchstbetrags in der zukünftigen WBF-Anwendungsverordnung frühzeitig zu unterstützen, lädt der Bundesrat mit der Vernehmlassung dazu ein, zur Formel und einer Bandbreite der zukünftigen Höchstbeträge Stellung zu nehmen (vgl. nachfolgende Erläuterungen und Fragen in beiliegendem Fragenkatalog). Im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse können anschliessend allfällige
Anpassungen vorgenommen werden, ohne jedoch die vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Bandbreiten zu überschreiten.
Erläuterungen zu Formel und Höchstbeträgen
a. Formel zur Festlegung der Obergrenze
Obergrenze = (APneu x Betrag pro APneu + APerhalten x Betrag pro APerhalten) x Dauermax. 10 Kalenderjahre
APneu: Anzahl Arbeitsplätze, die durch das Vorhaben neu geschaffen werden sollen; APerhalten: Anzahl Arbeitsplätze, die durch das Vorhaben erhalten und neu ausgerichtet werden sollen;
Betrag pro APneu: Höchstbetrag pro neu zu schaffenden Arbeitsplatz;
Betrag pro APerhalten: Höchstbetrag pro zu erhaltenden, neu auszurichtenden Arbeitsplatz;
Dauer: Dauer der Steuererleichterung des Bundes in Anzahl Kalenderjahren (höchstens zehn Kalenderjahre).
b. Höchstbeträge pro Arbeitsplatz
Für die Bezifferung des durchschnittlichen ökonomischen Werts eines Arbeitsplatzes (Betrag APneu und Betrag APerhalten), kann auf die Bruttowertschöpfung pro Arbeitsplatz zurückgegriffen werden. Im Vergleich zu anderen betrachteten Indikatoren (z.B. Medianlohn von Vollzeit erwerbstätigen Arbeitsnehmenden gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung oder Medianlohn von Erwerbstätigen der Privatwirtschaft der schweizerischen Lohnstrukturerhebung) bietet die Bruttowertschöpfung pro Arbeitsplatz den Vorteil, dass sie nicht nur das Lohnein-
27 Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 liefert jeder Kanton dem Bund 83% des von ihm bezogenen Steuerbetrags, der Bussen sowie der Zinsen ab. Der Kantonsanteil beträgt somit 17%. 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 23/38