Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten

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gen genügen muss, damit diese als unschädlich gelten kann, ist zurzeit noch ausstehend. Allfällige notwendige Anpassungen für die Schweiz sollen in die neue, noch zu erarbeitende Departementsverordnung (vgl. Kapitel 1.9.1, Seite 12) einfliessen können.

1.9 Wichtigste materielle Änderungen

1.9.1 Allgemeines

Die Anwendungsrichtlinien sollen aufgehoben werden. Deren relevante Bestimmungen ergänzt mit zahlreichen, aufgrund der gemachten Erfahrungen und der erfolgten Abklärungen seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Regionalpolitik am 1. Januar 2008, sowie technischen Präzisierungen werden teilweise in die BR-Verordnung überführt. Andere Teile sollen Eingang in eine neue noch zu erarbeitende Departementsverordnung (nachfolgend WBF-Anwendungsverordnung) finden. Die Erarbeitung der zukünftigen WBF-

Anwendungsverordnung soll ebenfalls von der eingesetzten Expertengruppe begleitet und den Kantonen nach Auswertung der Resultate der gegenwärtigen Vernehmlassung zur Anhörung unterbreitet werden. Alle Verordnungen (BR-Verordnung, WBF-Verordnung zum Perimeter und WBF-Anwendungsverordnung) sollen gleichzeitig in Kraft treten.

1.9.2 Anwendungsgebiete (Artikel 3)

Die Prospektiv-Studie zum Perimeter (vgl. Beilage und Fussnote 8) kommt zum Schluss,

dass das Instrument der Steuererleichterungen, welches die Zielsetzung der NRP zur Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den Regionen verfolgt (Artikel 1, BRP) Auswirkungen auf die Raumnutzung haben kann. In Gebieten, welche zu den Anwendungsgebieten zählen, wird die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder strukturstärkender Investitionen von Unternehmen mit steuerlichen Anreizen unterstützt. Während die Zielsetzungen der Raumentwicklungspolitik in der Vergangenheit nicht in die Analyse eingeflossen sind, sollen in Zukunft die Bestrebungen des Bundes und der Kantone in diesem Bereich in die Analyse einbezogen werden. Damit wird den Grundsätzen der Botschaft über die neue Regionalpolitik17 Rechnung getragen, dass die Regionalpolitik zu einer nachhaltigen Raumentwicklung beiträgt und mit anderen raumwirksamen Politiken des Bundes koordiniert ist. Nach Artikel 2 Buchstabe c. BRP bilden "die regionalen Zentren die Entwicklungsmotoren".

Zur Sicherstellung dieser Zielsetzung entwickelte der Evaluator ein Modell, welches das Raumkonzept Schweiz (Ref. 1618) mit den regionalen Zentren berücksichtigt. Das Raumkonzept wurde vom Bundesrat und der KdK als politischer Orientierungsrahmen verabschiedet. In einem zweiten Schritt koordinierte die VDK zur Festlegung der Gemeinden, die als Anwendungsgebiete in Frage kommen eine separate Konsultation der Kantone. Damit konnte die Berücksichtigung der kantonalen Richtpläne und deren geographischen Entwicklungsschwerpunkte sichergestellt werden. Das Raumkonzept wurde so den lokalen und z.T. kleinräumlichen Gegebenheiten spezifisch mit Blick auf das Instrument der Steuererleichterungen angepasst. Somit beinhaltet jegliche Variante eines zukünftigen Perimeters ausschliesslich Gebiete, welche seitens der Kantone zur Intensivierung der wirtschaftlichen Aktivitäten bezeichnet wurden.

17 Botschaft über die neue Regionalpolitik (BBI 2006 231):  Grundsatz 3: "Die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung werden berücksichtigt […] Die NRP hat aber aufzuzeigen, inwiefern sie zu den Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung beiträgt", sowie  Grundsatz 5: "Die Bundesstellen pflegen untereinander und mit in- und ausländischen Institutionen eine enge Zusammenarbeit. Die Regionalpolitik arbeitet mit den anderen raumwirksamen Politiken des Bundes eng zusammen, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu erzielen. Mit der Koordinationsverordnung vom 22. Oktober 1997 und der Raumordnungskonferenz des Bundes bestehen sowohl die rechtlichen als auch die organisatorischen Voraussetzungen in der Bundesverwaltung. Weitere Verbesserungsschritte sind im Hinblick auf die Kohärenz der Raumentwicklungspolitik, aber auch angesichts knapper werdender öffentlicher Finanzmittel nötig". 18 ARE, Raumkonzept Schweiz, überarbeitete Fassung 20.12.2012. Veröffentlicht auf der Internetseite des ARE unter dem Thema "Raumordnung und Raumplanung": http://www.are.admin.ch 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 12/38