Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten
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Alte Verordnung Neue Verordnung Veränderungen
Art. 17 Revisionstelle Die Verpflichtung, die Daten zur Entwicklung der Arbeitsplätze durch die Revisionstelle bestätigen zu lassen wird neu eingefügt.
Art. 18 Information Artikel 18 wird neu eingefügt. Er regelt die Veröffentlichung von gewissen Daten zu neu erlassenen Verfügungen. Zugleich wird die bereits heute vorgenommene Veröffentlichung von aggregierten Daten in der Verordnung verankert.
Art. 12 Widerruf Art. 19 Widerruf Bisheriger Artikel 12 wird mit einer redaktionellen
Anpassung übernommen. Er wird mit Bestimmungen aus den Anwendungsrichtlinien und Erläuterungen zu den Folgen des Widerrufs ergänzt.
Art. 21 Aufhebung eines Wird aus gesetztechnischen Gründen vor die anderen Erlasses Übergangsbestimmungen verschoben.
Art. 13 Übergangsbestim- Art. 22 Übergangsbestim- Die Übergangsbestimmungen sehen neu vor,
mungen für die Steuerer- mungen für die Steuerer- dass bestehende Verfügungen bis zum Ende ihleichterungen leichterungen rer Laufzeit in Bezug auf die gewährten Bedin-
gungen abgeändert werden können. Änderungen bezüglich des Ortes werden hingegen wie bisher nach den zum Zeitpunkt des Umzuges geltenden Anwendungsgebieten beurteilt. Die Bestätigungspflicht durch eine Revisionsstelle (Artikel 17) und die Veröffentlichung von Daten zu den Verfügungen (Artikel 18) gelten nur für Verfügungen, die nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung erlassen werden.
Art. 14 Übergangsbestim- Art. 23 Übergangsbestim- Bisheriger Artikel wird mit der Korrektur eines mungen für Bürgschaften mungen für Bürgschaften Fehlers und Erläuterungen zu den Folgen des
Widerrufs ergänzt.
Art. 15 Aufhebung des bis- Siehe Art. 21 oben
herigen Rechts
Art. 16 Inkrafttreten Art. 24 Inkrafttreten Das Datum des Inkrafttretens wird angepasst.
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