Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

 Name des Unternehmens,

 Durchführungsort,

 Grössenordnung des Höchstbetrags der Steuererleichterung des Bundes,

 Grössenordnung der Zahl der Arbeitsplätze, die dadurch geschaffen oder neu ausgerichtet werden sollen.

Eine entsprechende Auflage soll in die Steuererleichterungsverfügungen des WBF aufgenommen werden.

Auch in Hinblick auf vergleichbare Transparenzvorschriften, insbesondere mit der EU, sollen die verfügten Höchstbeträge voraussichtlich nach folgenden Kategorien veröffentlicht werden:

 < CHF 600'000

 CHF 600'000 bis CHF 1'200'000

 CHF 1'200'000 bis CHF 2'400'000

 CHF 2'400'000 bis CHF 6'000'000

 CHF 6'000'000 bis CHF 12'000'000

 CHF 12'000'000 bis CHF 36'000'000

 > CHF 36'000'000

Die Veröffentlichung von Daten nach Buchstabe b. gilt nur für Verfügungen, die nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung erlassen werden. Artikel 18 ist nicht rückwirkend anwendbar (vgl. Artikel 22 Übergangsbestimmungen für die Steuererleichterungen Absatz 5).

2.5 5. Abschnitt: Widerruf

2.5.1 Artikel 19 Widerruf

Artikel 19 entspricht bisherigem Artikel 12, präzisiert und ergänzt mit Bestimmungen aus den Anwendungsrichtlinien und der bisherigen Praxis.

Absatz 1

Absatz 1 wird redaktionell angepasst. In Anlehnung an die heutige Praxis wird das Wort "grundsätzlich" gestrichen. Der Widerruf der kantonalen Steuererleichterung führt stets zu einem Widerruf der Steuererleichterung des Bundes. Dies gilt für Widerrufe während der Zeitdauer der Steuererleichterung wie auch nach Ende der Steuererleichterung. Das Wort "analog" wird ebenfalls gestrichen. Es wird in Absatz 2 gemäss bisheriger Praxis präzisiert.

Absatz 2

Absatz 2 erläutert die bisherige Praxis in Bezug auf die Folgen des Widerrufs. Diese werden in der Widerrufsverfügung des WBF festgelegt. Sie richten sich materiell am kantonalen Widerrufsentscheid aus. Sie enthalten insbesondere die gleichen Rückzahlungsmodalitäten.

Absatz 3

Absatz 3 wird aus den Anwendungsrichtlinien überführt und ergänzt. Er hält fest, dass das WBF den Widerruf der Steuererleichterung auch ohne entsprechenden Entscheid auf kantonaler Ebene anordnen kann, wenn die Mindestanforderungen der Verfügung nicht erfüllt sind, die Bedingungen und Auflagen der Verfügung nicht mehr erfüllt sind oder die Steuererleichterung unrechtmässig beansprucht wurde.

Absatz 4

Absatz 4 erläutert die bisherige Praxis in Bezug auf die Folgen des Widerrufs für die Fälle in denen kein kantonaler Widerrufsentscheid vorliegt. Diese werden analog zu Absatz 2 in der Widerrufsverfügung des WBF festgelegt. Das WBF regelt die Rückzahlungsmodalitäten.

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