Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten

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che Wirtschaftstätigkeit und substantielle wirtschaftliche Präsenz in dem diese steuerlichen Vorteile bietenden Mitgliedstaat vorliegen.

Eine Groberhebung hat ergeben, dass neun EU/EWR-Mitgliedstaaten13 das Instrument der Steuererleichterungen im Rahmen von Regionalpolitiken kennen und anwenden. Die Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Ungarn wurden für eine detailliertere Untersuchung ausgewählt. Im Gegensatz zu den anderen vier Staaten verfügt Deutschland lediglich über ein Subventionssystem (ohne steuerliche Förderungsmechanismen). Betreffend den anderen im Detail untersuchten Ländern ist ersichtlich, dass i.d.R. ein Mischsystem aus Subventionen und Steuererleichterungen besteht, wobei Steuererleichterungen regelmässig in Form einer Steueranrechnung erfolgen. Diese können in einzelnen Ländern nur im Investitionsjahr geltend gemacht werden, während sie in anderen Ländern auch auf spätere Steuerjahre zur Verrechnung vorgetragen werden können.

Aufgrund der durchgeführten Untersuchung stellen die Experten fest, dass das Schweizer Instrument der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik auch unter dem Gesichtspunkt des EU-Rechts legitim ist.

1.4 Standortförderung und Zuwanderung

Der im Dezember 2013 veröffentlichte Bericht "Standortförderung und Zuwanderung" im Auftrag des SECO (Ref. 1414) analysiert die Wirkungszusammenhänge zwischen den Standortförderungsmassnahmen des Bundes und der Zuwanderung und nimmt basierend auf statistischen Analogieschlüssen quantitative Abschätzungen vor.

Die Standortförderung des Bundes hat zum Ziel, den Standort Schweiz zu entwickeln, das bestehende Unternehmertum zu pflegen und die Nutzung von Geschäftsmöglichkeiten zu fördern sowie den Standort zu bewerben. Sie ist ein Bestandteil der Standortpolitik unter vielen und zielt unter anderem auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Nebst den Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik wurden in der Studie die

Standortpromotion mehrheitlich in Form der Unterstützung von „Switzerland Global Enterprise“ (früher OSEC) und die Förderung der Beherbergungswirtschaft durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit als für die Zuwanderung potentiell relevanten Standortförderungsmassnahmen des Bundes untersucht. Über die drei Instrumente - einschliesslich der Anstrengungen der Kantone, Regionen und Gemeinden - wurden in den letzten fünf Jahren durchschnittlich rund 600 Unternehmen pro Jahr gefördert, welche rund 3'600 Arbeitsplätze pro Jahr schufen. Der Zuwanderungseffekt lässt sich auf jährlich rund 2'000 Beschäftigte beziffern, mit Familiennachzug auf rund 3'200 Personen pro Jahr. Gemessen an der Nettozuwanderung in die Schweiz macht dies rund 4% aus, Familiennachzug eingeschlossen.

Die Steuererleichterungen des Bundes an Unternehmungen im Rahmen des Bundesgesetzes über Regionalpolitik werden seit 2008 ausschliesslich in 30 bestimmten strukturschwachen ländlichen Regionen gewährt, die rund 10% der Schweizer Bevölkerung umfassen. In den Jahren 2008 bis 2011 wurden im Durchschnitt jährlich knapp 2‘300 Arbeitsplätze von Firmen neu geschaffen, die im betreffenden Jahr Steuererleichterungen des Bundes erhielten. Davon entfallen mehr als die Hälfte auf bestehende oder neue Schweizer Unternehmen. Knapp 1‘000 Arbeitsplätze werden von Neuansiedlungen aus dem Ausland, die zu einem grossen Teil bereits beim Instrument Standortpromotion mitgezählt sein dürften, geschaffen.

Mit Analogieschlüssen kann die dadurch ausgelöste Zuwanderung inklusive Familiennachzug auf rund 2‘100 Personen geschätzt werden (ohne Abzug von Doppelzählungen). Dies entspricht rund 2.7% der Nettozuwanderung. Zu beachten ist, dass diese Zuwanderung gemäss dem Förderperimeter ausschliesslich in ländlichen, strukturschwachen Regionen an-

13 Es handelt sich dabei um: Italien, Polen, Portugal, Tschechien, Frankreich, Island, Lettland, Spanien und Ungarn. 14 ECOPLAN, "Standortförderung und Zuwanderung: Hintergrundbericht", Dezember 2013. Dieser Bericht ist auf der Internetseite des SECO veröffentlicht, rechts unter "Berichte": http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 9/38