Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten

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3 Auswirkungen der Reform

Die Auswirkungen der Reform auf die entgangenen Steuereinnahmen sind aufgrund zahlreichen Unbekannten schwierig vorherzusagen. Nebst der Anzahl Projekte und der Anzahl geschaffener/erhaltener Arbeitsplätze ist der Umfang der Steuererleichterungen von der Gewinnentwicklung der Unternehmen und der Nutzung des Instruments durch die Kantone abhängig.

Mit der in der Reform vorgesehenen Obergrenze und deren Ausgestaltung in der WBF-Anwendungsverordnung wird gewährleistet, dass in Zukunft die entgangenen Steuereinnahmen in allen Fällen in einem Verhältnis zu den geschaffenen/erhaltenen Arbeitsplätzen stehen werden. Der zu Beginn des Projekts festgelegte Höchstbetrag kann nicht überschritten werden. Die erzielten Gewinne beeinflussen den Betrag der Steuererleichterung somit nur noch bis zum Erreichen des Höchstbetrags. Steueroptimierungsstrategien mit überdimensionierten entgangenen Steuereinnahmen, wie im bisherigen System, sind zukünftig nicht mehr möglich.

Die Festlegung der Anwendungsgebiete soll sich verstärkt auf strukturschwache Gebiete konzentrieren, die eine gewisse Infrastruktur aufweisen und sich für die Arbeitsplatzschaffung eignen. Unter Beibehaltung des heutigen Bevölkerungsanteils von 10% ist eher mit einer leicht ansteigenden Anzahl an Projekten zu rechnen.

Nebst diesen beiden Elementen können auch die Kantone, durch ihre Nutzung des Instruments (Anzahl Gesuche, gewährte Steuererleichterung auf kantonaler Ebene, beantragter Höchstbetrag für die Steuererleichterung des Bundes), den Umfang der entgangenen Steuereinnahmen beeinflussen. Aufgrund der Auswirkungen der Steuererleichterungen auf das kantonale Budget über den NFA ist davon auszugehen, dass sich die Kantone des Instruments wie seit 2011 beobachtet eher zurückhaltend bedienen werden.

Gestützt auf die Anzahl Projekte seit 2011 (vgl. Abbildung 1 Jahresstatistik Steuererleichterungen34) wird deshalb unter Hinweis auf die sehr schwierige Voraussehbarkeit der Entwicklung weiterhin mit eher wenigen Projekten gerechnet, allenfalls eine leicht höhere Zahl. Insgesamt sollte das Auslaufen einzelner umfangreicher unter der Lex-Bonny (Verfügungen erlassen bis 31.12.2007) gewährten Steuererleichterungen mittel- und langfristig zu einer deutlichen Verminderung der entgangenen Steuereinnahmen führen. Der zentrale Punkt der Reform ist allerdings nicht die Verminderung der entgangenen Steuereinnahmen, sondern, dass die Steuererleichterungen in Zukunft immer im Verhältnis zu den Arbeitsplätzen stehen werden und somit keine unerwünschten übermässigen Steuererleichterungen mehr resultieren können.

34 Die Daten "Jahresstatistik Steuererleichterungen" sind auf der Internetseite des SECO veröffentlicht, rechts unter "Berichte": http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 32/38