Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten
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für Europäische Angelegenheiten (DEA), waren in der Expertengruppe die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Generalsekretariate der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftdirektoren (VDK) und die Konferenz Kantonaler Finanzdirektoren (FDK), sowie von der VDK und der FDK nominierte kantonale Fachexperten aus den Steuerverwaltungen, Volkswirtschaftsdirektionen und Wirtschafts- und Standortförderungsstellen vertreten. Die Expertengruppe hat ihre Tätigkeit im Februar 2014 aufgenommen. Die Arbeiten zur BR-
Verordnung und WBF-Verordnung zum Perimeter konnten im Juni 2014 abgeschlossen werden. Das Mandat bestand in der Begleitung der Verordnungsrevisionen auf technischer Ebene. Die Mitwirkung der Kantone bestand in der fachlichen Unterstützung und frühzeitigen Koordination, nicht jedoch in der Vorwegnahme politischer Entscheidungen (vgl. Mei-
nungsäusserung der Expertengruppe, Kapitel 1.10, Seite 15).
1.2 Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Die im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für das Mehrjahresprogramm 2016-2023 durchgeführte Evaluation hatte zum Ziel, die Wirkung des Instruments der Steuererleichterungen über die letzten 10 Jahre (2002 - 2011) sowie einzelne institutionelle Fragen zu prüfen. Die Evaluationsergebnisse bilden eine Entscheidungsgrundlage für die Klärung der Zweckmässigkeit, bzw. des Reformbedarfs des Instruments.
Die Evaluation zeigt, dass die im Jahr 2010 laufenden Projekte über ihre bisherige Laufzeit rund 12'260 neue Arbeitsplätze im strukturschwachen ländlichen Raum geschaffen haben. Insgesamt arbeiteten 2010 in diesen Projekten knapp 24'650 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die im Jahr 2011 laufenden 231 Projekte haben über deren bisherige Laufzeit eine Wertschöpfung (d.h. Umsatz minus Vorleistungen) von insgesamt 6,5 Mrd. Fr. und eine zusätzliche Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen in den entsprechenden Regionen von 2 Mrd. Franken generiert. Die insgesamt induzierte Wertschöpfung dürfte für diese Projekte in der genannten Periode bei etwa 10 Mrd. Fr. liegen. Zwischen 2007 und 2010 bezahlten die steuererleichterten Firmen zumindest theoretisch jährlich rund 1,5 Mrd. Fr. weniger direkte Bundessteuern als bei einer normalen Veranlagung. Dem stehen rund 253 Mio. Fr. direkte Bundessteuern gegenüber, welche diese Firmen durchschnittlich pro Jahr bezahlten. Volumenmässig konzentrieren sich die Steuererleichterungen auf wenige noch unter der Lex-Bonny (Verfügungen erlassen bis 31.12.2007) unterstützten Projekte. Rund 38 Prozent der Projekte wiesen keine Gewinne aus und konnten somit von der Steuererleichterung nicht profitieren. Für 57 Prozent der Unternehmen waren die Steuererleichterungen der bedeutendste Faktor beim Standortentscheid. Die Evaluatoren beurteilen die zeitliche Nachhaltigkeit der geförderten Projekte positiv. Wegzüge nach Beendigung der Steuererleichterungen konnten im Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden.
Die Evaluation kommt zum Schluss, dass das Instrument dazu beigetragen hat, in strukturschwachen Regionen zahlreiche Arbeitsplätze zu schaffen. Für die betroffenen Regionen sind diese Arbeitsplätze sowie die induzierte Wertschöpfung bedeutsam. Die Evaluatoren empfehlen gleichzeitig, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um Steuererleichterungen ohne Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen zu vermeiden. Im Sinne einer formalen Anforderung sind die kantonalen Steuererleichterungen in Verbindung mit einer Bundessteuererleichterung ebenfalls transparent auszugestalten, das heisst, dass deren
maximaler Betrag im Voraus festgelegt ist. Weiter sollen die Anwendungsgebiete in Zukunft neben der Strukturschwäche auch die Raumordnungspolitik berücksichtigen und sich an den regionalen Zentren orientieren. Parallel zu den Evaluationsergebnissen veröffentlichte das SECO zum ersten Mal die aggregierten Daten der gesamtschweizerisch tatsächlich gewährten Steuererleichterungen9 (Ref. 10, vgl. Abbildung 1).
9 Die vollständige "Jahresstatistik Steuererleichterungen" ist auf der Internetseite des SECO veröffentlicht, rechts unter "Berichte": http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 6/38