Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 38 Seiten
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Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom 28. November 2007 über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen3 (SR 901.022.1, nachfolgend Verordnung des WBF zum Perimeter, Ref. 3).
Die Anwendungsrichtlinien4 des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vom 27. November 2012 (nachfolgend Anwendungsrichtlinien, Ref. 4) erläutern ergänzend die wichtigsten Bestimmungen der BR-Verordnung.
Weitere relevante Gesetze für die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik sind:
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundesteuer (SR 642.11, nachfolgend DBG, Ref. 5)
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14, nachfolgend StHG, Ref. 6)
1.1.2 Ausgangslage
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für das Mehrjahresprogramm Regionalpolitik 2016 - 2023 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Umsetzung der Regionalpolitik gemäss Bundesgesetz über Regionalpolitik (BRP, Artikel 185) extern evaluieren lassen. Dabei wurden auch die nach Artikel 12 BRP gewährten Steuererleichterungen evaluiert (nachfolgend Evaluation6, Ref. 7). Im Hinblick auf eine Optimierung des Instruments hat das SECO, aufgrund gesammelter Erfahrungen seit Einführung der neuen Regionalpolitik (NRP), parallel zur Evaluation, zwei Prospektiv-Studien (nachfolgend Prospektiv-Studie Steuererleichterungssysteme im internationalen Vergleich, Ref. 87 und Prospektiv-Studie zum Perimeter, Ref. 98) in Auftrag gegeben.
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis genommen. In Anbetracht des globalen Standortwettbewerbs, der europapolitischen Dimension und der Abwägung zwischen den ordnungspolitischen Vorteilen der Abschaffung und der Stärkung des strukturschwachen ländlichen Raums hat er das WBF mit Bundesratsbeschluss vom 23. Oktober 2013 beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Diese soll drei hauptsächliche Stossrichtungen beinhalten: a) die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen steht; b) die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik und c) technische Änderungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.
Eine Expertengruppe unter der Leitung des WBF/SECO wurde zur Begleitung der Reformarbeiten eingesetzt. Nebst dem Bundesamt für Justiz (BJ), dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Direktion
3
Neuer Titel: Verordung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden.
4Die Anwendungsrichtlinien sind auf Internetseite des SECO veröffentlicht, rechts unter "Weitere Grundlagen":
http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de
5 Artikel 18: Evaluation des Mehrjahresprogramms
"Der Bundesrat sorgt für die wissenschaftliche Evaluation des Mehrjahresprogramms und erstattet der Bundesversammlung Bericht". 6 B, S, S. in Zusammenarbeit mit IRENE, "Evaluation der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik", Veröffentlichung Oktober 2013. Dieser Bericht ist auf der Internetseite des SECO, rechts unter "Berichte", abrufbar : http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 7 KPMG, "Steuererleichterungssysteme im internationalen Vergleich", Veröffentlichung im Februar 2015 auf der Internetseite des SECO, rechts unter "Berichte": http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 8 Credit Suisse Economic Research, "Überprüfung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der NRP", Veröffentlichung im Februar 2015 auf der Internetseite des SECO, rechts unter "Berichte": http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.7.939448 5/38