Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 38 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 Ergebnisbericht
1 Einführung
Nach Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren und der dazugehörenden Verordnung am 1. April 2016 beschloss das BAFU, die Verordnungsänderungen künftig in zwei jährliche «Pakete» zu bündeln (jeweils im Frühjahr und im Herbst).
Das vorliegende erste Verordnungspaket umfasst vier Verordnungen im Bereich des Umweltrechts. Die vorgenommenen Änderungen sind voneinander unabhängig. Es handelt sich um folgende Rechtsakte:
- PIC-Verordnung (ChemPICV; SR 814.82),
- Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680),
- Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF; SR 923.01), sowie
- Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201), in Beantwortung der Motion 15.3001 «Schaffung von Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats.
Am 23. Mai 2016 eröffnete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren und schloss es am 15. September 2016 ab. Die 26 Kantone und 63 Organisationen, die sich am Verfahren beteiligten, nahmen zu einer oder mehreren Verordnungen Stellung. Im Anhang dieses Berichts finden Sie eine Liste mit den Vernehmlassungsteilnehmenden pro Verordnung.
3/38 054.11-00351/00008/00057/Q112-1450