Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 38 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 Ergebnisbericht zur Altlasten-Verordnung

3 Ergebnisbericht zur Änderung der Altlasten-Verordnung (AltlV)

3.1 Ausgangslage

Seit dem 1. Oktober 1998 ist die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, SR 814.680) in Kraft. Sie enthält die Vorschriften für einen einheitlichen Umgang mit belasteten Standorten in der Schweiz und hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. Mittlerweile sind sämtliche 38‘000 belasteten Standorte in den öffentlich zugänglichen Katastern der Kantone und des Bundes erfasst und rund die Hälfte der notwendigen Standortuntersuchungen sind abgeschlossen. Fast 1‘000 der geschätzten 4‘000 sanierungsbedürftigen Standorte (so genannte Altlasten) sind bereits saniert.

Nach 18 Jahren Vollzugserfahrung besteht in einzelnen Punkten ein Bedarf zur Anpassung der AltlV. Mit der vorliegenden Revision sollen diese Schwachstellen bereinigt werden. Im erläuternden Bericht zur Revision sind die einzelnen Änderungen und ihre Begründungen erläutert.

Im Folgenden werden die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens dokumentiert.

3.2 Eingegangene Stellungnahmen

Zur Revision der AltlV sind 42 Stellungnahmen eingegangen. 38 Stellungnahmen stammen aus dem Kreis der direkt Angeschriebenen (25 Antworten der Kantone, 7 der Wirtschaftsverbände, 6 von weiteren Interessierten). Zusätzlich haben sich 4 Gruppierungen geäussert, die in der Vernehmlassung nicht explizit begrüsst wurden.

3.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage

29 Vernehmlassungsteilnehmer stimmen den Änderungen vollständig bzw. mit Vorbehalten zu. 13 Vernehmlassungsteilnehmer nehmen keine Gesamtbeurteilung der AltlV-Revision vor sondern äussern sich lediglich zu einzelnen Artikeln. Kein Vernehmlassungsteilnehmer lehnt die Vorlage insgesamt vollumfänglich ab.

Aufgeschlüsselt nach Teilnehmergruppen ergibt sich folgendes Bild:

 Von den 25 teilnehmenden Kantonen stimmen 13 allen Änderungen zu (UR, SZ, OW, NW, GL, SO, BL, SH, SG, VD, GE, NE, VS). 4 Kantone äussern sich grundsätzlich zustimmend, bringen aber bei einzelnen Artikeln Einwände an (FR, AR, AI, AG). 8 Kantone äussern sich lediglich zu einzelnen Artikeln, ohne aber eine Gesamtbeurteilung abzugeben (ZH, BE, LU, BS, GR, TG, TI, JU).

 2 Wirtschaftsverbände stimmen allen Änderungen zu (scienceindustries, ECO SWISS). Mit Vorbehalten zustimmend äussern sich drei Verbände (bauenschweiz, FSKB, ARV). Keine Gesamtbeurteilung sondern nur Zustimmung bzw. Ablehnung zu einzelnen Artikeln äussern zwei Verbände (SGV, swissmem).

 Umweltschutzorganisationen und Bauernverbände haben zur AltlV-Revision keine Stellungnahme abgegeben.

 Aus der Gruppe der 10 weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen 6 Teilnehmer (SFV, EAWAG, CHGEOL, SAB, AG Berggebiet, Aqua Nostra) den Änderungen grundsätzlich zu. Ein Teilnehmer (SVU) stimmt allen Änderungen mit einer Ausnahme zu. Zwei Teilnehmer (VSMR, HEV) äussern sich positiv zu einzelnen Bestimmungen, ohne jedoch die AltlV-Revision generell zu kommentieren. Ein weiterer Teilnehmer (KMU-Forum) verzichtet ebenfalls auf eine Gesamtbeurteilung und äussert sich nur zu zwei Artikeln, einmal zustimmend, einmal ablehnend.

7/38 054.11-00351/00008/00057/Q112-1450