Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 38 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 Ergebnisbericht zu Gewässerschutzverordnung

5.3.1.2 Kantonale Konferenzen und Vereinigungen

Von den kantonalen Konferenzen und Vereinigungen haben sich einzig die LDK und die JFK mit einer Stellungnahme geäussert. Die LDK begrüsst, dass Ausnahmen von der Nutzungseinschränkung bewilligt werden können, äussert aber Änderungsanträge. Die Verzichtsmöglichkeit bei sehr kleinen Gewässern und die Präzisierung bei den ackerfähigen Flächen im Gewässerraum unterstützt sie mit Vorbehalt. Im Grundsatz fordert sie aber einen weiteren Handlungsspielraum bei der Gewässerraumausscheidung mit der Begründung der raumplanerischen Interessenabwägung. Die JFK hat zu den meisten Änderungen keine Bemerkungen und äussert sich einzig zur Verzichtsmöglichkeit bei sehr kleinen Gewässern ablehnend. Sie betont, dass die Änderung den Bestrebungen zur Verbesserung des Schutzes von kleinen Gewässern entgegenlaufen würde.

5.3.1.3 Politische Parteien

Von den politischen Parteien äussern sich zur vorliegenden Änderung der GSchV nur die FDP und die SP. Die FDP begrüsst den Vorschlag im Sinne einer Erweiterung des Handlungsspielraumes für die Kantone, fordert aber, dass in den Bereichen Baugebiet und bei Kleingewässern der Spielraum für die Kantone noch zusätzlich erweitert wird. Die SP lehnt eine weitere Lockerung der Umsetzungsvorschriften und damit die Vorlage gesamthaft ab, da diese dem politischen Kompromiss im Rahmen der Änderung der GSchG widerspreche. Sie verweist u.a. auf die Funktion des Gewässerraums ausserhalb von dicht überbauten Gebieten und im Rahmen von Revitalisierungen. Ein möglicher Verzicht auf die Gewässerraumausscheidung bei sehr kleinen Gewässern lehnt sie dezidiert ab, dies einerseits aufgrund des ökologischen Werts dieser Gewässer und andererseits aufgrund deren besonderen Betroffenheit von Schadstoffeinträgen. Zusätzlich verweist sie auf die Aussage im erläuternden Bericht, wonach die Gewässer aufgrund der neuen Messweise der Pufferstreifen (Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung ChemRRV und Direktzahlungsverordnung DZV) ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante schlechter geschützt sind.

5.3.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die 3 Stellungnahmen der gesamtschweizerischen Gemeindeverbände äussern sich zur Vorlage vorwiegend zustimmend. Die SAB und die AG Berggebiet begrüssen die Stossrichtung, fordern aber bei den geplanten Änderungen zur Gewässerraumausscheidung (Artikel 41a Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 41a Absatz 5 Buchstabe d) zusätzlichen Handlungsspielraum für die Kantone. Der Gemeindeverband begrüsst die Vorlage insgesamt.

5.3.1.5 Wirtschaftsverbände sowie Vertreter Industrie und Gewerbe

Die Wirtschaftsvertreter äussern sich vorwiegend zustimmend. Das KMU-Forum, bauenschweiz, der FSKB und der VSMR begrüssen, dass Baulücken unter bestimmten Bedingungen und im Sinne der raumplanerischer Forderung nach innerer Verdichtung geschlossen werden können. Ebenso begrüssen bauenschweiz und der FSKB die geplante Änderung bei der Gewässerraumausscheidung der sehr kleinen Gewässer. 3 Vertreter von Bergbahnen äussern sich ebenfalls zustimmend, tragen aber zusätzliche Änderungsanträge vor hinsichtlich Schneesportnutzungen im Gewässerraum (siehe auch weitere Anträge zum Gewässerraum in 5.3.2.7). Der Gewerbeverband lehnt die Vorlage mit Verweis auf eine fehlende sorgfältige Untersuchung der durch die Änderungen ausgelösten Regulierungskosten ab. ECO SWISS äussert sich zur gesamten Vorlage eher ablehnend, wobei sie konkret die Bestimmung zu kleinen Gewässern (Artikel 41a Absatz 5 Buchstabe d) sowie zur Bewilligung von Anlagen in Baulücken (Artikel 41c Absatz 1 Buchstabe abis) ablehnt. Sie äussert die Befürchtung, dass durch die neuen Bestimmungen dem Verlust an Lebensräumen weiter Vorschub geleistet wird. Die HKBB äussert sich nicht zu den vorliegenden Änderungen, sondern stellt einen Antrag zu den Bestimmungen über die Gewässertemperatur.

5.3.1.6 Umweltschutzorganisationen

7 der 8 Umweltschutzorganisationen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen, lehnen die Vorlage mit Verweis auf die Verwässerung der Gewässerschutzgesetzgebung ab. Mehr Handlungsspielraum bei der Gewässerraumausscheidung stösst auf dezidierte Ablehnung. Die Anpassung des Gewässerraums an die topografischen Verhältnisse wird von 4 Umweltschutzorganisationen und der Verzicht auf die Ausscheidung bei sehr kleinen Gewässern von 8 Umweltschutzorganisationen kommentiert und

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