Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 38 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 Ergebnisbericht zu Gewässerschutzverordnung

5.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Das Kapitel 5.3.1 fasst den Zustimmungsgrad der Teilnehmenden insgesamt zur Vorlage zusammen und beurteilt diese in ihrer Gesamtheit. Berücksichtigt werden alle Teilnehmenden, welche sich generell zur Vorlage und/oder zu einer oder mehreren der sechs Bestimmungen geäussert haben. Anschliessend werden der Zustimmungsgrad der einzelnen Teilnehmergruppen sowie deren grundsätzliche Äusserungen aufgezeigt.

Die detaillierten Äusserungen und Anträge zu den einzelnen geänderten Bestimmungen werden – zu Stossrichtungen gebündelt - in Kapitel 5.3.2 behandelt und summarisch beschrieben. Wenn in Stellungnahmen keine Äusserungen zu konkreten Artikeln enthalten sind, sondern ausschliesslich allgemein oder insgesamt auf die Vorlage eingegangen wird, wird in der Auswertung der Stellungnahmen kein Zustimmungsgrad pro Bestimmung (Artikel) zugewiesen. Dies obwohl eine Nicht-Beurteilung grundsätzlich einer Zustimmung, mindestens aber einer neutralen Haltung gegenüber den nicht kommentierten Änderungen gleichkommt.

5.3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage

Im vorliegenden Vernehmlassungsverfahren haben sich 83 Teilnehmende zur Änderung der GSchV geäussert, wobei sich eine Stellungnahme nicht auf die Gewässerraumthematik bezieht.

Die Rückmeldungen fallen nummerisch ausgewogen zwischen Zustimmung und Ablehnung aus. Folgender Überblick berücksichtigt die Bewertung des Gesamturteils der Vernehmlassungsteilnehmenden. Anträge, die sich nicht auf die sechs Änderungen beziehen, werden im Gesamturteil nicht berücksichtigt.

 35 Teilnehmende stimmen den Änderungen vollständig bzw. mit Vorbehalt zu, darunter sind 20 Kantone, 1 kantonale Konferenz (JFK), 1 politische Partei (FDP), 1 Vertreter der Gemeindeverbände (Gemeindeverband), 7 Wirtschaftsvertreter, 1 Umweltschutzorganisation (Fair Fish) und 4 weitere Verbände.

 12 Teilnehmende stehen den Änderungen insgesamt neutral gegenüber, die positiven und negativen Elemente gleichen sich aus. Darunter sind 6 Kantone (BL, GR, LU, NE, SH, ZG), 1 kantonale Konferenz (LDK), 2 Gemeindeverbände (SAB, AG Berggebiete), 2 weitere Verbände (SVGW, VSA) und 1 weiterer Teilnehmender (Akademien der Wissenschaften).

 35 Teilnehmende lehnen die Vorlage insgesamt vollumfänglich ab bzw. äussern nur zu einzelnen Bestimmungen eine Zustimmung bei einer grundsätzlich ablehnenden Haltung. Darunter fallen die SP, 2 Wirtschaftsvertreter (ECO SWISS, SGV), 22 Bauernverbände, 7 Umweltschutzorganisation, 1 weiterer Verband (SFV) und 2 weitere Teilnehmende (EAWAG, Walpen). Zu den 22 Bauernverbänden zählen der Schweizerische Bauernverband und 18 seiner Mitgliederorganisationen.

Stellungnahmen, in welchen nur eine Äusserung generell zur gesamten Vorlage, aber nicht zu den 5 neuen Bestimmungen oder zur vorgesehenen Ergänzung enthalten ist, werden in Kapitel 5.3.2 auf der Ebene der einzelnen Artikel nicht mehr berücksichtigt.

5.3.1.1 Kantone

Die Kantone äussern sich zur Gesamtvorlage mehrheitlich zustimmend. Positiv bewertet wird der breit abgestützte Prozess unter Führung der BPUK, der Handlungsspielräume für den kantonalen Vollzug identifizierte und eine schweizweit einheitliche Anwendung zum Ziel hatte. Der den Kantonen zugesprochene zusätzliche Handlungsspielraum bei der Gewässerraumausscheidung wird grossmehrheitlich begrüsst. 5 der 6 Änderungen finden Zustimmung, kritisch wird aber die vorgeschlagene Lösung zur Randstreifen-Thematik (Artikel 41c Absatz 4bis) beurteilt. 23 Kantone äussern dazu Vorbehalte und machen vielfältige Änderungsanträge bezüglich der Strassenbeschaffenheit und der maximalen Randstreifenbreite. Für die anderen 5 Bestimmungen werden zum einen weitere Flexibilisierungen gefordert, zum anderen aber auch weniger weitreichende Ausnahmemöglichkeiten (z.B. sehr kleine Gewässer).

16/38 054.11-00351/00008/00057/Q112-1450