Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 38 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 Ergebnisbericht zur Altlasten-Verordnung
In den Stellungnahmen werden folgende Änderungsanträge formuliert:
Die fünf Kantone GL, BL, SH, SG, TG beantragen, dass das BAFU eine Vollzugshilfe zu den Methoden bei der Raumluftmessung, dem Vorgehen und den zu berücksichtigenden standortspezifischen Gegebenheiten verfassen soll.
Die folgenden Teilnehmer stimmen der Änderung zu, bringen aber noch ergänzende Hinweise an:
Die Kantone GL und TG weisen darauf hin, dass sich aus dem neuen Überwachungsbedarf ein Mehraufwand für die Kantone ergibt, da zusätzliche Massnahmen zur Überwachung angeordnet und begleitet werden müssen. Es wird hierzu eine finanzielle Unterstützung durch den Bund erwartet. Auch entstehe eine finanzielle Mehrbelastung der Wirtschaft und der Gemeinden.
3.3.2.3 Artikel 16 Absatz 2 AltlV
Da es sich um eine rein formale Anpassung handelt, hat keiner der Teilnehmer inhaltliche Bemerkungen angebracht. Bei den 42 Teilnehmenden stösst dieser Artikel 32-mal auf Zustimmung. 10 Teilnehmer (BE, LU, GR, JU, VS, SGV, swissmem, HEV, VSMR, KMU-Forum) äussern sich nicht zum Artikel.
3.3.2.4 Artikel 21 Absatz 1 zweiter Satz AltlV
Bei den 42 Teilnehmenden stösst dieser Artikel 31-mal auf Zustimmung, 6-mal (LU AG, AR, AI, bauenschweiz, FSKB) wird er abgelehnt. 5 Teilnehmer (GR, SGV, HEV, VSMR, KMU-Forum) äussern sich nicht zum Artikel.
Die vier Kantone LU AG, AR und AI lehnen die neue Meldepflicht ab, da sie zusätzlichen administrativen Aufwand verursache, ohne erkennbaren Nutzen für Umwelt und Vollzug. Die Kantone AR und AI führen als Begründung zudem auf, dass in vielen Fällen nicht die kantonale Planung sondern Opportunitäten (Handänderungen, Nutzungsänderungen, Standorteingriffe usw.) für die Durchführung von Massnahmen bestimmend sind, womit sich der vermeintliche Nutzen von Prioritätenlisten massgeblich vermindere.
Aus Sicht der beiden Wirtschaftsvertreter bauenschweiz und FSKB geht die jährliche Meldepflicht zu weit. Da die Altlastenbearbeitung insgesamt gut voranschreite, sei eine weitere Ausdehnung des ohnehin grossen administrativen Aufwandes nicht gerechtfertigt.
In den Stellungnahmen werden folgende Änderungsanträge formuliert:
Der Kanton UR beantragt, dass die Meldepflicht auf 4 Jahre festgelegt wird.
Die folgenden Teilnehmer stimmen der Änderung zu, bringen aber noch ergänzende Hinweise an:
Fünf Kantone (BE, BS, BL, FR, GE) halten fest, dass die mit der Meldepflicht geforderten Angaben mittels Datenbank ohne grossen Aufwand generiert und zur Verfügung gestellt werden können. Die Kantone SG und TG geben an, dass sie die neu geforderten Angaben bereits heute im Rahmen der jährlichen Datenlieferung an das BAFU übermitteln.
Der Kanton FR wünscht, dass der Bund nicht zu umfangreiche Angaben von den Kantonen einfordert.
Die Wirtschaftsverbände scienceindustries und swissmem fordern, dass bei der Priorisierung von Sanierungsmassnahmen weiterhin pragmatisch vorzugehen sei und Verzögerungen bei Bauvorhaben vermieden werden müssen.
3.3.2.5 Anhang 1 AltlV (Ammonium und Nitrit)
Bei den 42 Teilnehmenden stösst die Streichung der Ammonium- und Nitritwerte bezüglich des Schutzgutes Grundwasser 38-mal auf Zustimmung, zweimal (ZH, ARV) wird er abgelehnt. Zwei Teilnehmer (LU, VSMR) äussern sich nicht zur Streichung.
Der Umstand, dass mit der Streichung auf etliche Standortsanierungen verzichtet werden kann und damit Kosten wegfallen, wird allgemein begrüsst. In zwei Stellungnahmen (ARV, CHGEOL) wird einschränkend darauf hingewiesen, dass die finanziellen Aspekte kein Argument für die Streichung sein dürfen.
Der Kanton Zürich will die heutige Regelung beibehalten, weil beide Stoffe als Marker für Einflüsse von Altlasten auf das Grundwasser nützlich sind. Aus seiner Sicht führt die bestehende Vorschrift
9/38 054.11-00351/00008/00057/Q112-1450