Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/100: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 · 38 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2017 Ergebnisbericht zu Gewässerschutzverordnung

In den Stellungnahmen werden folgende Anträge formuliert:

Weitergehende Flexibilisierungen / Streichen des Nutzungsaspekts

 Die Kantone GR und ZG, die LDK sowie 9 Bauernverbände inkl. SBV fordern im Grundsatz mit ihren Anträgen mehr Handlungsspielraum (siehe auch 5.3.2.7). Die Anträge umfassen konkret die Streichung der beiden Ziffern 1 und 2 oder zumindest von Ziffer 2 (GR) oder eine Ergänzung, bei welcher steile Hänge mit landwirtschaftlicher Nutzung ebenfalls berücksichtigt werden (Landwirtschaftsforum).

 Die Kantone SZ und VS schlagen eine vereinfachte Formulierung ohne den Aspekt der landwirtschaftlichen Nutzung vor. Sie würden nur „den schmalen Talboden und die steilen Hänge“ als Rahmenbedingung definieren.

Weitergehende Einschränkungen

 Der Kanton BE möchte insbesondere für den Fall, dass Gewässer in die Talflanke verlegt wurden, eine Anpassung des Bestimmungstextes dahingehend: „2. die beidseitig von Hängen gesäumt sind, […] zulässt, „wenn der gesamte Gewässerraum breiter als der Talboden ist.“

 Der Kanton FR stellt den Antrag, dass bei einer Reduktion des Gewässerraums nicht nur der Hochwasserschutz gewährleistet sein muss, sondern auch der Schutz vor anderen gravitativen Naturgefahren.

 Die Akademien der Wissenschaften fordern, dass die Steilheit der Hänge neben der landwirtschaftlichen Nutzung auch den Bau von Transportinfrastruktur nicht zulassen darf.

 Der Kanton UR betont, dass es bei einer vereinfachten Formulierung nicht zu einer Verwässerung kommen darf.

Präzisierung

 Der Kanton SO sieht eine Präzisierung des eigentlichen Ziels dieser neuen Bestimmung als notwendig, nämlich dass der Gewässerraum in schluchtartigen Gewässerabschnitten nicht auf höhergelegene Terrassen über dem Gewässer ausgedehnt wird, die der landwirtschaftlichen oder baulichen Nutzung dienen könnte. Er fordert eine neue Formulierung der Bestimmung.  Der Kanton FR möchte eine Präzisierung von „steile Hänge“ im erläuternden Bericht dahingehend, dass diese eine Neigung von grösser als 30 Prozent aufweisen müssen.

5.3.2.2 Artikel 41a Absatz 5 Buchstabe d

In 65 Stellungnahmen wurde auf die Möglichkeit zum Verzicht auf die Ausscheidung des Gewässerraums bei sehr kleinen Gewässern, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, eingegangen. Die Reaktionen fallen wie folgt aus:

 23 Teilnehmende äussern sich zustimmend oder eher zustimmend mit Vorbehalt. Es sind dies die Mehrheit der Kantone (18), 1 kantonale Konferenz (LDK), 2 Bauernverbände (VSGP, VTL) und 2 Wirtschaftsvertreter (bauenschweiz, FSKB).

 Ein Kanton (VD) äussert sowohl positive wie auch negative Punkte.

 41 Teilnehmende lehnen die Bestimmung ab oder machen grundlegende Änderungsvorschläge. Es sind dies 3 Kantone (BL, FR, VS), 1 kantonale Konferenz (JFK), 1 politische Partei (SP), 2 Gemeindeverbände (SAB, AG Berggebiet), alle 8 Umweltschutzorganisationen, 17 Bauernverbände, ein Wirtschaftsvertreter (ECOSWISS), 5 weitere Verbände (SFV, SVGW, SVU, UFS und VSA) und 3 weitere Teilnehmende (EAWAG, Akademien der Wissenschaft, Walpen).

Die zustimmenden Teilnehmenden begrüssen den zusätzlichen Ermessensspielraum für die Kantone. Es sei wichtig, dass die Ausscheidung der Gewässerräume respektive der Verzicht gestützt auf den bestehenden kantonalen Grundlagen erfolgen könnten. Zudem sei weiterhin gewährleistet, dass die Verbotsstreifen für die Anwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und Direktzahlungsverordnung (DZV) Gültigkeit haben.

Die Teilnehmenden, welche die Bestimmung ablehnen, begründen dies wie folgt:

 Die Kantone FR und VS, die JFK, die SP, alle 8 Umweltschutzorganisationen, die 2 Vertreter der Forschung (EAWAG, Akademien der Wissenschaft), der Wirtschaftsvertreter ECO SWISS, die 5 weiteren Verbände SFV, SVGW, SVU, UFS und VSA sowie die Einzelperson Walpen

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