Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/112: Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) · 38 Seiten
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Ergebnisbericht
I Allgemeiner Teil
1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden. Es ist über einhundert Jahre alt und genügt den Anforderungen und Bedürfnissen an ein modernes Gesetz nicht mehr. Einige punktuelle vordringliche Änderungen wurden bereits mit einer Teilrevision im Jahr 2006 vorgenommen. Mit der vorliegenden Teilrevision soll das Versicherungsvertragsrecht in einem weiteren Schritt in weiteren ausgewählten Themen an die veränderten Gegebenheiten und an die Bedürfnisse nach einem vernünftigen und realisierbaren Versicherungsschutz angepasst werden.
In der Teilrevision von 2006 wurden vordringliche Konsumentenschutzanliegen verwirklicht. 2011 legte der Bundesrat dem Parlament eine Totalrevision des VVG vor. Die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes stand dabei im Vordergrund. Dem Parlament ging der Vorschlag eines total überarbeiteten Gesetzes jedoch zu weit und es wies die Vorlage im März 2013 an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, eine Teilrevision zu ausgewählten Punkten auszuarbeiten. Unter der Führung des Eidgenössischen Finanzdepartements erarbeitete in der Folge eine Arbeitsgruppe aus Branchenvertretern und Vertreterinnen und Vertretern der Stiftung für Konsumentenschutz, dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV sowie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Revisionsvorlage.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf nimmt die Anliegen des Parlaments gemäss Rückweisung der Totalrevision des VVG auf. Es wurden die in der Rückweisung geforderten Änderungen namentlich beim Widerrufsrecht, bei der vorläufigen Deckung bei der Verjährung, beim Kündigungsrecht und bei den Grossrisiken aufgenommen. Auch wurden an zahlreichen Stellen Erleichterungen für den elektronischen Geschäftsverkehr durch Zulassung einer anderen Form als die Schriftlichkeit, die den Nachweis durch Text erlaubt, eingeführt. Daneben wurden weniger weitgehende Anpassungen vorgenommen, die sich bei den Arbeiten als sachgerecht erwiesen haben. Es wurde aber stets darauf geachtet, dass das Grundanliegen des Parlaments, bewährte Bestimmungen im Rahmen einer Teilrevision bestehen zu lassen, gewahrt bleibt. Formal wurde dem VVG durch die Einführung von Abschnittstiteln eine übersichtlichere Struktur gegeben. Auch wenn zu diesem Zweck einige Bestimmungen umgestellt werden mussten, hat die Lesbarkeit des Gesetzes ganz erheblich zugenommen.
2 Vernehmlassungsverfahren
Am 6. Juli 2016 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Er forderte die Regierungen der Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, dreizehn politische Parteien, drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht Dachverbände der Wirtschaft sowie vierzig weitere Organisationen und interessierte Kreise zur Teilnahme an der Vernehmlassung und zur Einreichung einer Stellungnahme bis zum 27. Oktober 2016 auf.