Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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subventionierten Betreuungsangeboten hängen die Tarife in der Regel vom steuerbaren Einkommen ab. Bei Haushalten mit hohen Erwerbspensen reduziert sich dadurch das verfügbare Haushaltseinkommen über zwei Mechanismen: Sie haben erwerbsbedingt höhere Drittbetreuungskosten zu tragen, welche sich meist nur zu einem kleinen Teil vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Gleichzeitig gelangen sie aufgrund des höheren Einkommens in eine höhere Tarifkategorie für die familienergänzende Kinderbetreuung, womit die Drittbetreuungskosten zusätzlich ansteigen.11

Verschiedene Studien haben aufgezeigt, dass sich ein Zweiteinkommen nicht immer lohnt. Nach Abzug der Drittbetreuungskosten und der zusätzlichen Steuern bleibt oft nur noch wenig vom zusätzlichen Verdienst übrig. Bei Familien mit zwei Kindern im Vorschulalter lohnt sich beispielsweise für die zweitverdienende Person häufig nur ein Erwerbspensum von maximal 60 %, ein vierter oder fünfter Arbeitstag führt dagegen zu einem finanziellen Verlust.12 Bei einem Paarhaushalt mit mittlerem und höherem Einkommen lohnt sich die Erwerbstätigkeit häufig gar nur bis zu einem Pensum von 40 %.13

Die Drittbetreuungskosten der Eltern sind auch im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Eine aktuelle Studie14 zeigt, dass dies nicht an den hohen Vollkosten der Betreuungsangebote liegt. So liegen die kaufkraftbereinigten Vollkosten für einen Krippenplatz in den Kantonen Zürich und Waadt im Rahmen der Vergleichsregionen in Deutschland, Frankreich und Österreich. Hingegen beteiligt sich die öffentliche Hand in den Nachbarländern deutlich stärker an den Drittbetreuungskosten als in der Schweiz. Die Eltern müssen in Zürich rund zwei Drittel der Kosten selber tragen, im Kanton Waadt im Durchschnitt 38 %. In den ausländischen Vergleichsregionen beträgt der Elternanteil dagegen nur zwischen 14 und maximal 25 %. In den Nachbarländern werden grundsätzlich alle Plätze subventioniert, in der Schweiz wird dagegen häufig nur ein Teil der Krippenplätze subventioniert. Dieser Anteil variiert je nach Gemeinde. Der maximale Elterntarif, der in den subventionierten Krippen verlangt wird, entspricht in der Schweiz meistens in etwa den Vollkosten. In den Nachbarländern liegen die Maximaltarife bei lediglich 20 - 40 % der Vollkosten, wodurch auch die Eltern mit hohen Einkommen subventioniert werden.

Die hohe finanzielle Belastung der Eltern in der Schweiz zeigt sich auch beim Anteil der Betreuungsausgaben am Bruttoeinkommen der Haushalte. So gibt beispielsweise ein verheiratetes Paar mit zwei Vorschulkindern, das an 3,5 Tagen pro Woche eine Krippenbetreuung beansprucht und dessen Bruttoeinkommen dem nationalen Durchschnitt entspricht, brutto zwischen 16 % (Waadt) und 23 % (Fehraltorf) seines Einkommens für die Kinderbetreuung aus. Netto, d.h. nach Abzug der Steuerersparnis in Folge des Fremdbetreuungsabzugs bei den Kantons- und Bundessteuern, beträgt der Anteil immer noch zwischen 13 % und 21 %. In den ausländischen Vergleichsregionen beträgt der Anteil der Nettobetreuungsausgaben lediglich zwischen 3 % und 6 %.

Um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken, wäre es wünschenswert, dass die Kantone und Gemeinden, allenfalls unter Einbezug der Arbeitgeber, mehr Mittel in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Sei dies, indem sie mehr Betreuungsplätze subventionieren oder

11 Vgl. Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 19.06.2015. Kinderdrittbetreuungskosten und ihre steuerliche Abzugsfähigkeit. Erkenntnisse aus den Steuerdaten der Kantone Aargau und Bern. www.estv.admin.ch > Dokumentation > Zahlen und Fakten > Berichte > 2015.

12 Vgl. Bütler, Monika / Ruesch, Martin (Conférence romande de l’égalité, Hrsg.) (2009): Quand le travail coûte plus qu’il ne rapporte. Impact de la fiscalité et des frais de crèche sur l’activité professionnelle des femmes, St. Gallen.

13 Vgl. Schwegler, Regina / Stern, Susanne / Iten, Rolf (2012): Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme – Vergleich der Kantone Basel-Stadt und Zürich, Schlussbericht, Zürich. Sowie Schwegler, Regina / Schultheiss, Andrea (2014): Auswirkungen der Besteuerung und Kinderbetreuungskosten auf das verfügbare Einkommen erwerbstätiger Eltern, Bern.

14 Stern, Susanne / Schultheiss, Andrea / Fliedner, Juliane / Iten, Rolf / Felfe, Christina (2015): Analyse der Vollkosten und der Finanzierung von Krippenplätzen in Deutschland, Frankreich und Österreich im Vergleich zur Schweiz, Beiträge zur sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 3/15, BSV. Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > Forschungspublikationen.