Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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1.4 Kostenrahmen der neuen gesetzlichen Bestimmungen

1.4.1 Kostenschätzung für die Förderung der Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung

Ein zusätzliches Engagement von Kantonen und Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Betreuung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den bisherigen Bestrebungen in diesem Bereich, der politischen Priorität eines zusätzlichen Engagements und der Finanzlage. Die Kostenschätzung beruht auf folgenden Annahmen:

Der Bund beteiligt sich während dreier Jahre an den Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden sowie gegebenenfalls an Beiträgen der Arbeitgeber zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im ersten Jahr übernimmt der Bund 65 %, im zweiten Jahr 35 % und im dritten Jahr 10 % der zusätzlich ausgerichteten Subventionen, d.h., der Bund beteiligt sich über drei Jahre hinweg mit einem durchschnittlichen Anteil von 37 % an der Erhöhung der Subventionen.

Kantone und Gemeinden unterstützen heute die familienergänzende Kinderbetreuung gesamtschweizerisch pro Jahr mit schätzungsweise rund 750 Millionen Franken.18 Es ist damit zu rechnen, dass Kantone und Gemeinden auf die Unterstützung durch den Bund reagieren und ihre Subventionen erhöhen werden. Ein Anstieg der kantonalen und kommunalen Subventionen um durchschnittlich 10 % wird als realistisch und nachhaltig eingeschätzt. Bei einem Anstieg der Subventionen in dieser Grössenordnung, also um 75 Millionen Franken, ist mit einer Bundesbeteiligung von rund 82,5 Millionen Franken über die gesamte Gültigkeitsdauer des Gesetzes zu rechnen: 49 Millionen Franken für die Bundesbeteiligung im ersten Jahr (65 % von 75 Mio. CHF), 26 Millionen Franken im zweiten Jahr (35 % von 75 Mio. CHF) und 7,5 Millionen Franken im dritten Jahr nach der Erhöhung (10 % von 75 Mio. CHF).

1.4.2 Kostenschätzung für die Förderung von Projekten zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern

Der Bundesrat rechnet mit einer Vielzahl an Gesuchen, da insbesondere im schulischen Bereich ein grosser Bedarf an neuen Lösungen besteht (vgl. auch Ziff. 3.1.1). Gesuche dürften v.a. für Projekte eingereicht werden, deren Gesamtkosten sich im Rahmen von mehreren Tausend Franken bis zu einer Million Franken bewegen. Die Bundesbeteiligung wird auf maximal 15 Millionen Franken geschätzt.

1.4.3 Kostenrahmen

Insgesamt soll ein Betrag von 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den geschätzten Kosten von rund 82,5 Millionen Franken für die Förderung der Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung, maximal 15 Millionen Franken für Förderung von Projekten zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern sowie 3,2 Millionen Franken für die Personal- und Sachkosten, die im BSV bei der Umsetzung der neuen Massnahmen anfallen (vgl. auch Ziff. 3.1.2). Weil der Bund bei der Vergabe der Finanzhilfen überjährige Verpflichtungen eingeht, ist ein Verpflichtungskredit von 96,8 Millionen Franken notwendig.

18 Genaue Zahlen sind nicht verfügbar. Es handelt sich um eine grobe Schätzung gestützt auf die „Statistik der Staatsausgaben nach Ausgabenbereichen“, EFV 2012. Dazu kommen für das Jahr 2012 ca. 40 Millionen Franken an Finanzhilfen des Bundes zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen.