Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten
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institutionelle Betreuung ohne grossen Aufwand ersetzen. Im Durchschnitt müssten die Eltern ihren Beschäftigungsgrad um 34 Stellenprozente (Kindertagesstätten) bzw. um 20 Stellenprozente (schulergänzende Betreuung) reduzieren. Hochgerechnet auf alle mit Finanzhilfen unterstützten Institutionen würde dies einen Beschäftigungsrückgang der Eltern im Umfang von 12 500 Vollzeitstellen (Kindertagesstätten) bzw. 5500 Vollzeitstellen (schulergänzende Betreuung) bedeuten.
1.1.3 Weiterentwicklung der Familienpolitik
Nach der Volksabstimmung zum Verfassungsartikel über die Familienpolitik (siehe Ziff. 1.1.1) reichte Nationalrat Manuel Tornare am 20. März 2013 das Postulat 13.3135 „Familienpolitik“ ein. Der Postulant ersuchte den Bundesrat um einen Bericht zur Familienpolitik. Der Bundesrat wurde aufgefordert, in diesem Bericht insbesondere seine Ziele hinsichtlich der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung und der Anreize zur Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten darzulegen. Am 20. Mai 2015 hat der Bundesrat den Bericht „Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes“ in Erfüllung des Postulats 13.3135 Tornare verabschiedet.9 Gleichentags hat der Bundesrat zwei weitere Berichte des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur steuerlichen Entlastung von Familien diskutiert und verabschiedet.10 Der Bundesrat hat in seiner Diskussion über die drei familienpolitischen Berichte den Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung gerichtet. Gestützt darauf hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einer auf fünf Jahre befristeten Gesetzesgrundlage zu zwei neuen Arten von Finanzhilfen zu erarbeiten:
‒ Finanzhilfen als Anreiz für Kantone und Gemeinden, dass sie die familienergänzende
Kinderbetreuung allenfalls unter Einbezug der Arbeitgeber stärker subventionieren, um so die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren;
‒ Finanzhilfen für Projekte, die vor allem im schulergänzenden Bereich das
Betreuungsangebot noch besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger und sich in Ausbildung befindlicher Eltern abstimmen.
Für die Massnahmen sowie den Vollzug sollen 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Finanzhilfen sollen in das bestehende Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung aufgenommen werden.
Die Zielsetzungen, welche die zusätzlichen Finanzhilfen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung verfolgen, werden im nachfolgenden Kapitel dargestellt.
1.2 Die beiden Hauptziele der Gesetzesänderung
1.2.1 Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern
Die Kosten, die die Eltern für die Nutzung von familienergänzenden Betreuungsangeboten (Drittbetreuungskosten) zu tragen haben, sind hoch. So kostet ein Vollzeitplatz in einer Kindertagesstätte ohne Subventionen der öffentlichen Hand in der Regel mindestens 2400 Franken pro Monat. Zwar können diese Kosten bei den Einkommenssteuern in Abzug gebracht werden, der Maximalabzug ist jedoch bei der direkten Bundessteuer auf 10 100 Franken pro Kind und Jahr begrenzt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern liegt der Abzug zwischen 3000 Franken im Wallis und 19 200 Franken in Neuenburg, einzig Uri kennt keine Begrenzung. Bei
9 Kann abgerufen werden unter: www.bsv.admin.ch > Themen > Familie/Familienzulagen > Weitere familienpolitische Themen > Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
10 Machbarkeitsstudie „Übergang vom Prinzip der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit zum Prinzip der Besteuerung nach der objektiven Leistungsfähigkeit bei den Kinderkosten“ und Zusatzbericht zur Machbarkeitsstudie mit dem Titel „Bisheriges Familienzulagensystem in Verbindung mit Steuergutschriften“ in Erfüllung des Postulats 14.3292 „Finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern“ der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N). Kann abgerufen werden unter: www.admin.ch > Themen > Familie/Familienzulagen > Weitere familienpolitische Themen > Vereinbarkeit von Familie und Beruf.