Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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4 Verhältnis zur Legislaturplanung

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die hier vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 201241 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 201242 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt. Ziel 17 der Legislaturplanung 2011-2015 ist jedoch die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion und die Förderung der gemeinsamen Werte. Zur Förderung dieses Ziels sollen Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ergriffen werden. Die geplanten zwei zusätzlichen Arten von Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung tragen dazu bei, dass dieses Legislaturziel erreicht werden kann.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Fachkräfteinitiative (FKI)

In der Schweiz herrscht ein Engpass verfügbarer Fachkräfte. Dieser Engpass wurde als eine Schwäche der Schweizer Volkswirtschaft identifiziert. Aufgrund der internationalen Arbeitsteilung werden in der Schweiz zunehmend hochqualifizierte und spezialisierte Arbeitskräfte nachgefragt. Gleichzeitig flacht das Wachstum der Erwerbsbevölkerung ab und ein Rückgang derselben ab 2020 wird immer wahrscheinlicher. Das Fachkräfteangebot droht somit sogar zu schrumpfen, während die Nachfrage steigt.

Aufgrund dieser Entwicklungen lancierte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Jahr 2011 die Fachkräfteinitiative. Ziel der FKI ist die Kompensation der rückläufigen Verfügbarkeit von Fachkräften durch Erschliessung bestehender inländischer Potenziale und durch die Steigerung der Produktivität. Die Umsetzung des neuen Artikels 121a BV über die Steuerung der Zuwanderung, der am 7. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommen wurde43, hat die Relevanz der FKI für den Schweizer Arbeitsmarkt signifikant erhöht.

Eines der vier Handlungsfelder der FKI ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familien. Im Rahmen dieses Handlungsfeldes stehen der Abbau negativer Erwerbsanreize sowie die Förderung von familienexternen Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter im Vordergrund. Diese beiden Ziele sollen mithilfe von sieben Massnahmen erreicht werden. Die vorgesehenen zusätzlichen Finanzhilfen, welche die Reduktion der Drittbetreuungskosten der Eltern und die verbesserte Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern zum Ziel haben, sollen dazu beitragen, die Arbeitsmarkbeteiligung der Eltern zu erhöhen. Damit wird der Zielsetzung der Fachkräfteinitiative entsprochen. Die Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung betreffend die zusätzlichen Finanzhilfen ist im Rahmen der Massnahme „Verlängerung der Anstossfinanzierung des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung“ angekündigt.44

41 BBl 2012 481

42 BBl 2012 7155

43 AS 2014 1391

44 Fachkräfteinitiative – Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen, Bericht des Bundesrates vom 19. Juni 2015, S. 34. Kann abgerufen werden unter: www.seco.admin.ch > Themen > Spezialthemen > Fachkräfteinitiative.