Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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Übersicht

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stellt nach wie vor viele Eltern vor grosse Herausforderungen. Insbesondere sind im internationalen Vergleich die Betreuungskosten für die Eltern aufgrund der tiefen Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand überdurchschnittlich hoch. In vielen Fällen lohnt sich deshalb die Erwerbstätigkeit beider Elternteile nur bedingt oder gar nicht. Zudem entspricht das bestehende Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung besonders im schulergänzenden Bereich nicht immer den Bedürfnissen berufstätiger Eltern. Dadurch wird die Erwerbstätigkeit zusätzlich erschwert. Diese negativen Erwerbsanreize sollen mit zwei zusätzlichen Massnahmen im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung reduziert werden.

Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung soll das bestehende Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung revidiert und um zwei auf fünf Jahre befristete Arten von Finanzhilfen ergänzt werden. Einerseits sind Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und andererseits Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern vorgesehen. Für die beiden neuen Arten von Finanzhilfen sowie für den Vollzug sollen 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

Mit den Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung will der Bund Anreize schaffen, damit die Kosten erwerbstätiger oder sich in Ausbildung befindlicher Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung sinken. Kantone und Gemeinden, die künftig ihr finanzielles Engagement unter allfälligem Einbezug der Arbeitgeber für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, sollen vom Bund unterstützt werden. Wie die Erhöhung der Subventionen erreicht werden soll, wird nicht vorgeschrieben. Deren langfristige Finanzierung muss jedoch gewährleistet sein. Die Ausrichtung der Finanzhilfen soll über die Zeit stark degressiv ausgestaltet und auf drei Jahre begrenzt sein. Empfänger der Finanzhilfen sind ausschliesslich die Kantone.

Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern können für Projekte gewährt werden, die auf eine bessere Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern abzielen und in allgemeiner Weise zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung beitragen. Unter anderem können Projekte für schulpflichtige Kinder, bei denen zum einen eine ganztägige Betreuung gewährleistet wird und die zum andern gemeinsam mit der Schule oder den Schulbehörden organisiert werden, unterstützt werden. Vorgesehen ist zudem die Förderung von Projekten für Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen. Schliesslich können Projekte gefördert werden, die Betreuungsangebote für Schul- und Vorschulkinder gewährleisten, deren Eltern unregelmässige Arbeitszeiten haben. Die Finanzhilfen können nicht nur Kantonen, sondern auch Gemeinden sowie juristischen und natürlichen Personen gewährt werden. Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der anrechenbaren Kosten.

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