Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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Beteiligung der Eltern

Kürzlich hat der Bundesrat in Beantwortung des Postulats 13.3259 Bulliard-Marbach «Krippen vergünstigen und den Sektor dynamisieren» einen Bericht veröffentlicht.27 Dieser zeigt klar, dass sich die kaufkraftbereinigten Vollkosten für einen Krippenplatz in der Schweiz im selben Rahmen bewegen wie in den anderen untersuchten Regionen in Deutschland, Österreich und Frankreich. Allerdings beteiligt sich in diesen Ländern die öffentliche Hand deutlich stärker an den Krippenkosten. Entsprechend fällt der Teil zulasten der Eltern in der Schweiz viel höher aus. Ausserdem gibt es in der Schweiz erheblich weniger subventionierte Krippenplätze. Der Höchsttarif entspricht in der Schweiz mehr oder weniger den Vollkosten eines Krippenplatzes. Hingegen ist der Höchsttarif in den Nachbarländern, in denen auch Eltern mit hohem Einkommen Subventionen erhalten, deutlich niedriger (vgl. auch Ziff. 1.2.1).

1.5.2 Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern

In Deutschland konnte das Ganztagsangebot bzw. die Ganztagsbetreuung im schulischen Rahmen deutlich erweitert werden (Verfünffachung gegenüber 2002).28 Das Angebot ist sehr breit gefächert: Es gibt die freiwillige (offene Form) und die obligatorische Teilnahme (voll gebundene Form), unterschiedliche Öffnungszeiten, Betreuung im schulischen Umfeld sowie in der Freizeit usw. Häufig lassen die Eltern ihre schulpflichtigen Kinder in einem Kinderhort betreuen, da diese die grösste Flexibilität bieten (Öffnungszeiten, Ferien). Einige Schulen arbeiten mit Horten zusammen, um die Betreuung nach Schulschluss zu gewährleisten. Das staatliche Investitionsprogramm unterstützt jene Einrichtungen, die eine Ganztagsbetreuung anbieten.

In Österreich besteht für schulpflichtige Kinder die Möglichkeit, eine Ganztagsschule zu besuchen, die von 8.00 bis 15.30 Uhr dauert. Oder sie können nach der Schule, mittags und teilweise auch schon vor Schulbeginn in einem Hort betreut werden. Im Rahmen einer 2008 in Kraft getretenen Ausbauinitiative wird die Schaffung neuer Betreuungsplätze auf staatlicher Ebene gefördert. Besonders unterstützt werden Einrichtungen, deren Öffnungszeiten mit der Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung beider Eltern vereinbar sind (mind. 45 Stunden pro Woche und 47 Wochen im Jahr).29

In Frankreich umfasst die Schule in der Regel 24 Stunden pro Woche, die auf neun Halbtage verteilt sind. Ein Schultag dauert normalerweise von 8.30 bis 16.30 Uhr. Mittags können die Kinder in der Schulkantine essen. Diese Möglichkeit wird von mehr als jedem zweiten Kind wahrgenommen. Vor und nach der Schule stehen den Kindern betreute ausserschulische Freizeitaktivitäten oder Freizeitzentren zur Verfügung. Die Freizeiteinrichtungen betreuen die Kinder auch während der Schulferien. Die verschiedenen Einrichtungen werden häufig von Verbänden oder Gebietskörperschaften (Gemeinden oder Gemeindeverbände) organisiert. Unter gewissen Voraussetzungen kommen die Familienausgleichskassen auch für Ferienlager auf.

Für Kinder, insbesondere jene im Vorschulalter, sind sogenannte Familienkrippen am flexibelsten auf die spezifischen Bedürfnisse von Familien ausgerichtet (namentlich bei Notfällen, für die Betreuung kranker Kinder sowie die Betreuung zu atypischen Uhrzeiten). Dabei handelt es sich um eine Zwischenform aus Kindertagesstätte (Krippe) und zugelassenen Tagesmüttern, die bei sich zu Hause bis zu drei Kinder betreuen. Die Tagesmütter, die in einer Familienkrippe

27 Bericht des Bundesrates «Vollkosten und Finanzierung von Krippenplätzen im internationalen Vergleich» vom 1. Juli 2015. Dieser basiert auf dem vom BSV in Auftrag gegebenen Forschungsbericht, dem Fallstudien zugrunde liegen, die in den Kantonen Waadt und Zürich, in Salzburg, im Tirol, in Frankfurt, Dresden, Lyon und in der Gegend um Lyon durchgeführt wurden. Der bundesrätliche Bericht sowie der Forschungsbericht sind verfügbar unter www.bsv.admin.ch > Dokumentation > Medieninformation > Familie, Generationen und Gesellschaft.

28 Während in der Schweiz im gleichen Zeitraum lediglich eine Verdoppelung des Angebots an schulergänzender Kinderbetreuung festzustellen ist.

29 Vgl. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Kann abgerufen werden unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01406/fname_231491.pdf.