Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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ihre Subventionskriterien so anpassen, dass einerseits mehr Eltern von den Subventionen profitieren können oder andererseits die Eltern durch höhere Subventionen stärker entlastet werden.

1.2.2 Bessere Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern

Schulergänzende Betreuung

Im schulergänzenden Bereich werden die Kinder in einigen Einrichtungen morgens vor Schulbeginn, in der Mittagspause und nach Schulschluss bis 18.00 oder 18.30 Uhr betreut. Diese ganztägige Betreuung deckt einen vollständigen Arbeitstag der Eltern ab. In der Praxis kann es aber vorkommen, dass nur ein Mittagstisch angeboten wird oder nur bestimmte Betreuungszeiten verfügbar sind. Zudem ist die Nachfrage für bestimmte Betreuungszeiten so hoch, dass bei einigen Einrichtungen Wartelisten bestehen. Dies betrifft vor allem die Betreuung über Mittag. Die Eltern befinden sich vor dem ersten Schultag des Kindes bzw. zu Beginn jedes Schuljahres in einer unsicheren Lage, da sie weder eine Garantie auf einen schulergänzenden Betreuungsplatz noch auf eine Betreuung in den Zeiten, in denen sie erwerbstätig sind, haben. Bei ganztätiger Betreuung können sich für den Alltag noch weitere Schwierigkeiten ergeben: Es ist möglich, dass die Betreuung an verschiedenen Orten stattfindet, sodass das Kind für den Mittagstisch in der Schule bleibt, sich für die Betreuung morgens und/oder nachmittags hingegen in eine andere Einrichtung begeben muss. Diese Kombination aus mehreren Angeboten erschwert die Organisation sowohl für das Kind als auch für die Eltern, wobei diese Situation durch die oft fehlende Zusammenarbeit zwischen Schule und Betreuungseinrichtung zusätzlich verschärft wird.

Den Eltern müsste daher einerseits ein ganztägiger Betreuungsplatz für ihre Kinder angeboten werden, andererseits ist eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Betreuungseinrichtung(en) angezeigt. Projekte für Ganztagesschulen zum Beispiel bieten Eltern die Garantie, dass ihre Kinder von morgens bis abends von qualifiziertem Personal und in geeigneten, oft im Schulgebäude untergebrachten Räumen betreut werden. Die Schule organisiert die Betreuung des Kindes selbst oder beteiligt sich aktiv daran. Das Kind muss nicht zwingend den ganzen Tag in der Tagesschule verbringen, es geht lediglich darum, den Eltern diese Möglichkeit zu den bestmöglichen Bedingungen anzubieten.

Die Betreuungsangebote hängen stark von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab, die sehr unterschiedlich sein können. In Regionen oder kleinen Gemeinden beispielsweise, in denen wenige Kinder leben, ist ein entsprechendes Betreuungsangebot nicht immer möglich. Es gibt allerdings Beispiele, bei denen sich mehrere Ortschaften zusammengeschlossen haben, um ein auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot einzurichten. Ein solches Angebot entspricht nicht nur den Bedürfnissen der Eltern, es trägt auch zum langfristigen Schulbetrieb bei und macht die Gemeinde oder Region attraktiver für Familien.

Schulferien stellen für die schulergänzende Betreuung eine besondere Herausforderung dar. Für erwerbstätige Eltern ist es schwierig, die Kinder mit den betrieblich gewährten Ferien (vier bis fünf Wochen Ferien pro Jahr) während der gesamten Ferienzeit (rund 12 bis 13 Wochen Schulferien) zu betreuen. In den Schulferien beschränkt sich das Angebot der Betreuungseinrichtungen teilweise auf ein paar Wochen, andere sind während der gesamten Schulferien geschlossen. Grund dafür ist die verglichen mit der Schulzeit deutlich schwächere Auslastung, bei der es sich nicht lohnt, den Betrieb der Einrichtung aufrechtzuerhalten. Die Bedürfnisse der Eltern sollten hier besser berücksichtigt werden, zum Beispiel, indem mehrere Einrichtungen einer Region dafür sorgen, dass mindestens eine Einrichtung offen bleibt. Wenn nötig könnten sie sich abwechseln.