Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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entsprechen und sie auf kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene tatsächlich eine bessere Ausrichtung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern anstreben.

- Buchstabe a bezieht sich auf Projekte für schulpflichtige Kinder, bei denen zum einen eine ganztägige Betreuung gewährleistet wird und die zum andern gemeinsam mit der Schule oder den Schulbehörden organisiert werden. Heute ist das Angebot an schulergänzender Betreuung sehr unterschiedlich ausgestaltet. Besteht ein solches Angebot, melden die Eltern ihr Kind für die von ihnen benötigten Zeitspannen an, beispielsweise für das Mittagessen oder für die Betreuung vor der Schule an bestimmten Tagen. An bestimmten oder allen Tagen wird das Kind nach der Schule in einer schulergänzenden Einrichtung betreut, bis ein Elternteil es nach der Arbeit dort abholt. Diese modulare Betreuung wird in den Schulgebäuden oder in anderen Lokalitäten angeboten. Den Eltern kann für ihr Kind kein Platz in der von ihnen benötigten Zeitspannen zugesichert werden. Je nach gewünschtem Wochentag können Wartelisten bestehen. Das schulergänzende Angebot besteht zudem oft nur in der Betreuung über die Mittagszeit und ist damit nicht an die Arbeitszeiten der meisten Erwerbstätigen angepasst. Auch erweisen sich die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Schulbehörden und den für die schulergänzende Betreuung zuständigen Stellen als schwierig, denn für die schulergänzende Betreuung und den Unterricht sind häufig unterschiedliche Stellen verantwortlich. Die Eltern wirken dann als Verbindungsglied zwischen den beiden Stellen und leiten die nötigen Informationen weiter, was ihren Alltag nicht vereinfacht.

Eine echte Verbesserung für die Eltern brächten daher Projekte, die eine Ganztagesbetreuung und eine effektive Einbindung der Schule in die Organisation anstreben. Denkbar sind hier verschiedene Modelle: Die Schule selber bietet Betreuung durch ihr Lehrpersonal ausserhalb der Unterrichtszeiten an. Oder eine andere Stelle bietet diese Betreuung an, wobei die Schule in deren Organisation einzubinden ist. Damit wird eine effiziente und alltagstaugliche Betreuung gewährleistet.

- Buchstabe b bezieht sich auf Betreuungsangebote für Schul- und Vorschulkinder, deren Eltern unregelmässige Arbeitszeiten haben. Bei einigen Eltern wechselt die Arbeitszeit von Woche zu Woche oder von Tag zu Tag, andere arbeiten auf Abruf. Einige Eltern haben verschiedene befristete Arbeitsverträge oder temporäre Einsätze. Für Eltern, die in Bezug auf die Arbeitszeiten sehr flexibel sein müssen, bestehen bislang keine passenden familienergänzenden Betreuungsangebote. Manchmal steht zwar eine begrenzte Anzahl Plätze mit flexiblen Zeiten zur Verfügung, in der Regel bedingt die Anmeldung in Kindertagesstätten oder Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung aber fix festgelegte Tage.

Projekte zur Gewährleistung von Betreuungsangeboten (in Einrichtungen oder Tagesfamilien), die den spezifischen Bedürfnissen dieser Eltern entsprechen, könnten Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen.

- Buchstabe c betrifft das Ziel, Eltern von Schul- und Vorschulkindern Betreuung ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen anzubieten. Hier geht es einerseits um die Betreuung früh morgens, abends oder auch nachts sowie am Wochenende, um den spezifischen Bedürfnissen der Eltern mit atypischen Arbeitszeiten zu entsprechen. In bestimmten Tätigkeitsbereichen, insbesondere in medizinischen oder paramedizinischen Berufen in Spitälern oder Institutionen, in der Industrie oder im Dienstleistungssektor, wird rund um die Uhr gearbeitet.

Andererseits geht es auch um die Schulferien, in denen oft keine schulergänzende Betreuung angeboten wird. Die 4 bis 5 Wochen Ferien pro Jahr, die erwerbstätige Eltern in der Regel haben, decken die mindestens 12 Wochen Ferien der schulpflichtigen Kinder längst nicht ab. Projekte, die auf die Betreuung während den Schulferien ausgerichtet sind, könnten Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen.