Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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Franken pro neuen Platz und Jahr. Finanzhilfen an Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung werden während drei Jahren ausgerichtet, wobei der Pauschalbeitrag für ein Vollzeitangebot pro neuen Platz und Jahr 3000 Franken beträgt. Was die Betreuung in Tagesfamilien betrifft, so werden Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie für Projekte zur Verbesserung der Koordination oder der Qualität der Betreuung in Tagesfamilien gewährt. Weder die Eltern der Kinder noch die Tagesfamilien selbst werden subventioniert. Es wird höchstens ein Drittel der Kosten übernommen.

Im Weiteren führte die am 1. Februar 2011 in Kraft getretene Änderung vom 1. Oktober 20105 des Gesetzes die Möglichkeit ein, Projekte mit Innovationscharakter, die zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter beitragen, zu fördern. Die Finanzhilfen werden während maximal drei Jahren ausgerichtet und decken höchstens einen Drittel der Projektkosten. Der Bund begleitet die Pilotprojekte und deren Evaluation. Ausserdem macht er die daraus gewonnenen Erkenntnisse allgemein zugänglich.6

Der finanzielle Rahmen des Impulsprogramms war Gegenstand von vier Bundesbeschlüssen. Für den Zeitraum vom 1. Februar 2003 bis zum 31. Januar 2019 wurden vier Verpflichtungskredite von insgesamt 560 Millionen Franken gesprochen. Die Bilanz des Programms ist äusserst positiv. Bis am 1. Juli 2015 wurde mit den Finanzhilfen die Schaffung von 48 500 Betreuungsplätzen unterstützt: 21 130 in Kindertagesstätten und 21 370 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Schätzungen gehen davon aus, dass sich das Platzangebot dabei nahezu verdoppelt hat. Der Bund hat sich in diesem Zeitraum mit rund 309 Millionen Franken beteiligt (inkl. Verwaltungs- und Durchführungskosten).

Evaluation des Impulsprogramms

Das Programm wurde mehrmals evaluiert. Die jüngste Evaluation aus dem Jahr 20137 untersuchte die Nachhaltigkeit der Finanzhilfen und die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.8 Die Studie zeigt, dass die Nachhaltigkeit der Finanzhilfen nach wie vor sehr hoch ist: 98 % der Kindertagesstätten und 95 % der Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung waren zum Zeitpunkt der Untersuchung noch in Betrieb. Die Mehrheit der Einrichtungen konnte den Umfang und die Qualität ihres Angebots beibehalten oder zwischenzeitlich sogar erhöhen. Der Wegfall der Finanzhilfen des Bundes konnte in erster Linie dank gestiegener Auslastung und damit höheren Einnahmen kompensiert werden.

Das Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu verbessern, wurde erreicht. Die grosse Mehrheit der befragten Eltern ist der Meinung, dass die Betreuungseinrichtungen viel bis sehr viel zur Vereinbarkeit beitragen. Die dank der institutionellen Kinderbetreuung gewonnene Zeit wird hauptsächlich für eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung eingesetzt. Ohne Betreuungseinrichtung müssten zwei Drittel der Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, bzw. fast die Hälfte der Eltern, deren Kinder in einer schulergänzenden Einrichtung betreut werden, ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder zumindest reduzieren. 21 % der Eltern von Kindern in Kindertagesstätten bzw. 34 % der Eltern von Kindern in der schulergänzenden Betreuung könnten zwar auf eine andere Betreuungsform ausweichen, der Organisationsaufwand wäre aber viel grösser. Lediglich 7 % der Befragten könnten die

5 AS 2011 307

6 Interface (Hrsg.) (2012): Evaluation des Pilotprojekts Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Luzern. Kann abgerufen werden unter: http://www.stadtluzern.ch/de/dokumente/publikationen/?action=info&pubid=57669&themenbereich_id=17&them a_id=21. Interface (Hrsg.) (2010): Evaluation Pilotprojekt Betreuungsgutscheine in der Gemeinde Horw 2010. Kann abgerufen werden unter: https://secure.iweb.ch/gemweb/horw/de/aktuelles/reglemente/?action=info&pubid=37024.

7 Walker, Philippe / Baeriswyl, Annick / Schoch, Tobias / Rissi, Christof / Bischof, Tamara (2013): Evaluation «Anstossfinanzierung ». Nachhaltigkeit der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung, in: Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Nr. 15/13, BSV. Kann abgerufen werden unter www.bsv.admin.ch > Praxis > Forschung > Forschungspublikationen.

8 Sämtliche 1236 Institutionen, deren Gesuch bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen war, wurden in die Untersuchung eingeschlossen. Zusätzlich wurde eine Elternbefragung durchgeführt.