Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten

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1.5 Internationaler Vergleich19

Im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein internationaler Vergleich nur in beschränktem Ausmass möglich. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Land zu Land stark, insbesondere in Bezug auf die Dauer des Mutterschafts- und des Elternurlaubs, das Einschulungsalter sowie die Erwerbsbeteiligung und den Beschäftigungsgrad der Frauen. Auch innerhalb eines Landes bestehen grosse Unterschiede zwischen den Regionen, beispielsweise hinsichtlich der Organisation, der Finanzierung und vor allem der Tarife für die Kinderbetreuung. Ausserdem verfügen nur wenige Staaten über landesweit vollständige Daten zu den vergleichsrelevanten Fragen, was in einigen Ländern auf die Staatsstruktur und die meist dezentralisierte Kompetenzverteilung in diesem Bereich zurückzuführen ist.

Spezifisch für die familienergänzende Kinderbetreuung haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten 2002 gemeinsame Ziele im Bereich Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder verabschiedet.20 Diese sogenannten Barcelona-Ziele sehen vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Trotz der Fortschritte, die seit 2002 gemacht wurden, hatte die EU diese Ziele bis ins Jahr 2010 nicht erreicht. Es schien daher angezeigt, die Bedeutung der Betreuungseinrichtungen zu stärken, um die Ziele der EU zu erreichen. Im März 2011 haben deshalb die Mitgliedstaaten ihr Engagement für diese Ziele im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020) erneut bekräftigt.21

In diesem Kapitel wird aufgezeigt, welche Lösungen für die familienergänzende Kinderbetreuung in anderen europäischen Ländern bestehen, welche Subventionierungsmöglichkeiten es gibt und wie flexibel das Angebot ist.

1.5.1 Subventionen für familienergänzende Kinderbetreuung

Kompetenzen und Finanzierung der Betreuungseinrichtungen

In den Bundesstaaten Deutschland und Österreich sowie in Italien ist die familienergänzende Kinderbetreuung Sache der Bundesländer oder Provinzen bzw. der Regionen oder sogar der Gemeinden. Dennoch beteiligt sich der Bundes-/Einheitsstaat an der Finanzierung der Einrichtungen für familienergänzende Kinderbetreuung und setzt dabei grundsätzlich den Schwerpunkt auf einzelne Massnahmen. In Deutschland beispielsweise unterstützt der Staat die Bundesländer über das Investitionsprogramm «Kinderbetreuungsfinanzierung» bereits seit mehreren Jahren bei der Finanzierung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Auch in Österreich beteiligt sich der Staat an der Finanzierung von bestimmten Massnahmen wie der Entwicklung neuer Einrichtungen. In Italien wurde 2007 ein Sonderplan für sozio-edukative Einrichtungen für Kleinkinder (piano straordinario dei servizi socio-educativi per la prima infanzia22) lanciert und seither mehrmals verlängert, um die Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder weiterzuentwickeln und deren Qualität zu sichern. Zudem sollte mit dem Sonderplan das grosse Ungleichgewicht zwischen dem Norden und dem Süden des Landes abgeschwächt werden und es Italien ermöglichen, die Barcelona-Ziele zu erreichen. Im zentralistisch organisierten Frankreich präsentiert sich die Situation anders: Hier wird die familienergänzende Kinderbetreuung von einem Nationalfonds23 finanziert. Verwaltet wird dieser von der nationalen

19 Die Informationen in diesem Kapitel stammen hauptsächlich aus dem Missoc-Netzwerk (Netzwerk der offiziellen Repräsentanten der nationalen Ministerien oder Institutionen der EU-Mitgliedstaaten, die für den Bereich des Sozialschutzes in den beteiligten Ländern zuständig sind).

20 Kann abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/justice/genderequality/files/documents/130531_barcelona_de.pdf.

21 Kann abgerufen werden unter: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011XG0525(01)&from=DE.

22 Kann abgerufen werden unter: http://www.politichefamiglia.it/infanzia/azioni-e-progetti/2015/piano-straordinarioinfanzia/.

23 Nationalfonds für Sozialleistungen (Le Fonds National d'Action Sociale, FNAS).