Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten
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3 Auswirkungen der Gesetzesänderung
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen für den Bund lassen sich nicht mit Sicherheit beziffern, da deren Umfang davon abhängt, in welchem Ausmass die Finanzhilfen des Bundes von den Kantonen bzw. von den zu einer Förderung berechtigten Institutionen in Anspruch genommen werden. Insgesamt ist für die neuen Finanzhilfen einschliesslich der Vollzugskosten ein Betrag von maximal 100 Millionen Franken vorgesehen. Die Festlegung dieses Betrags stützt sich auf folgende Annahmen:
Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung: Gesamtschweizerisch wird die
familienergänzende Kinderbetreuung derzeit von Kantonen und Gemeinden mit rund 750 Millionen Franken subventioniert. Der Bund erachtet eine Subventionserhöhung von durchschnittlich 10 % (75 Millionen Franken) als realistisch. Infolge der degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfen über drei Jahre hinweg (65 % in Jahr 1, 35 % in Jahr 2 und 10 % in Jahr 3) ergibt sich für den Bund eine Belastung von rund 82,5 Millionen Franken.
Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden
Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern: Es wird mit einer Vielzahl an Gesuchen gerechnet, da insbesondere im schulischen Bereich ein grosser Bedarf an neuen Lösungen besteht. Die Bundesbeteiligung wird auf maximal 15 Millionen Franken geschätzt.
Wegen der zeitlichen Befristung der Finanzhilfen auf drei Jahre kann sich der zeitliche Verlauf der Auszahlungen auf acht Jahre erstrecken (fünf Jahre während der Laufzeit Gesetzes sowie zusätzlich drei Jahre für die im letzten Jahr bewilligten Finanzhilfen). Es ist damit zu rechnen, dass insbesondere die politischen Prozesse in den Kantonen eine gewisse Zeit benötigen, sodass sie ihre Gesuche mit einer gewissen Verzögerung einreichen. Die Auszahlungen dürften daher zunächst zunehmen und dann in den letzten beiden Jahren in Folge des degressiven Auszahlungsmodus wieder zurückgehen.
Aus heutiger Sicht wird von folgendem Zahlungsverlauf ausgegangen (Mio. CHF):
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Total
Subventionserhöhung 0.0 3.5 8.5 16.9 20.9 21.7 9.0 2.0 82.5
Einzelprojekte 0.4 1.4 2.5 3.6 3.0 2.0 1.1 0.3 14.3
Total 0.4 4.9 11.0 20.5 23.9 23.7 10.1 2.3 96.8
Für die Finanzhilfen ist gemäss Artikel 21 FHG ein Verpflichtungskredit notwendig, weil der Bund hierfür mehrjährige Verpflichtungen eingeht.
Darüber hinaus fallen beim Bund für die Abwicklung der Subvention Personal- und Sachaufwendungen im Umfang von 3,2 % des Totalbetrags an (vgl. auch Ziff. 3.1.2). Sie werden wie die Finanzhilfen aus den maximal 100 Millionen Franken finanziert.
Die neuen Finanzhilfen bedeuten nicht nur Mehrausgaben, sondern es ist zu erwarten, dass durch sie die Beteiligung von Eltern am Erwerbsleben steigt. Dadurch erhöhen sich auch die Steuereinnahmen der Kantone und des Bundes. Wie hoch dieser Effekt für den Bundeshaushalt zu beziffern ist, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzen (vgl. auch Ziff. 3.2 und 3.3.1).