Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/77: Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung · 36 Seiten
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Familienausgleichskasse (Caisse Nationale d'Allocations familiales, CNAF), die ein Netz von 102 Regionalkassen (Caisses d'allocations familiales, CAF) unter sich hat. Über den Fond wird ein Teil der Investitionen und Betriebskosten finanziert. Den Rest übernehmen die Gemeinden und Gebietskörperschaften. In den Niederlanden ist die familienergänzende Kinderbetreuung in einem nationalen Gesetz, dem Dutch Childcare Act aus dem Jahr 2005, geregelt. Dieses enthält Bestimmungen betreffend Finanzierung, Qualität und Aufsicht. Gestützt auf dieses Gesetz kommen Eltern, Arbeitgeber und Staat gemeinsam für die Betreuungskosten auf.
Subventionierung: Beträge und Formen
Grundsätzlich leistet der Bundes-/Einheitsstaat einen Beitrag an die Bundesländer bzw. Provinzen, Regionen oder Gemeinden, welche die Betreuungsstrukturen direkt subventionieren. In Deutschland unterstützt der Bundesstaat massgeblich die Schaffung neuer Betreuungsplätze. Seit 2015 beteiligt er sich auch an den Betriebskosten der Einrichtungen in Höhe von 845 Millionen Euro pro Jahr. Dank eines neuen Gesetzes,24 das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, wird er seinen Betrag in den Jahren 2017 und 2018 nochmals um 100 Millionen Euro erhöhen. In Österreich wendete die öffentliche Hand 2012 insgesamt rund 2 Milliarden Euro für die familienergänzende Kinderbetreuung auf. In einigen österreichischen Bundesländern erhalten Eltern ausserdem direkte staatliche Beihilfen. In Frankreich beliefen sich die Finanzhilfen der nationalen Familienausgleichkasse (CNAF) für Betreuungsstrukturen im Jahr 2013 auf 2,6 Milliarden Euro.25 Ausserdem entrichten die Regionalkassen (CAF) Direktbeihilfen an Familien in Form von Zuschüssen für die frei wählbare Kinderbetreuung (complément de libre choix du mode de garde). In Italien wurden zwischen 2007 und 2012 in Zusammenhang mit dem oben erwähnten Sonderplan mehr als 616 Millionen Euro an die Regionen und Provinzen entrichtet. In den Niederlanden bezahlt der Staat den erwerbstätigen Eltern einen Teil der Betreuungskosten für ihre Kinder direkt.
Beteiligung der Arbeitgeber
In Deutschland will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Programm «Betriebliche Kinderbetreuung» Anreize zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Betrieben setzen: Die Arbeitgeber erhalten während höchstens zwei Jahren Subventionen für die Betriebskosten neu geschaffener Betreuungsplätze für die unter 3-jährigen Kinder ihrer Mitarbeitenden. Die Finanzhilfe beträgt 400 Euro pro Monat und Vollzeitbetreuungsplatz. In Österreich beteiligen sich einige Arbeitgeber an der familienergänzenden Betreuung für die Kinder ihrer Mitarbeitenden, die Beteiligung ist jedoch freiwillig. Die Arbeitgeber können bis zu 1000 Euro pro Jahr und Kind als Betriebskosten verbuchen, welche steuerbefreit sind. In Frankreich beteiligen sich die Arbeitgeber über Sozialbeiträge am Nationalfonds zur Finanzierung von Betreuungsstrukturen. Ausserdem können Unternehmen, die Ausgaben tätigen,26 um ihren Angestellten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu ermöglichen, sogenannte Familiensteuergutschriften (Crédit d'impôt familial, CIF) gewährt werden. In den Niederlanden wird zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung seit 2007 ein Arbeitgeberbeitrag auf den Löhnen erhoben.
24 Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zur quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung.
25 Vgl. Observatoire national de la petite enfance (Hrsg.) (2014): L’accueil du jeune enfant. Données statistiques 2013, S. 51. Kann abgerufen werden unter: https://www.caf.fr/sites/default/files/cnaf/Documents/Dser/observatoire_petite_enfance/AccueilJeuneEnfant201 3_bd.pdf.
26 Die Ausgaben können in der Finanzierung einer Kita oder Krippe für die unter 3-jährigen Kinder der Angestellten bestehen oder in Direktzahlungen des Unternehmens an öffentliche oder private Kita-Betreiber für die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder der Angestellten.