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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 37 Seiten
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Reihenfolge Titel/Fixtext
Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei/zur/für … angewendet werden.»
«Gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis kann … auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei/zur/für … angewendet werden.»
«Gemäss dem biochemischen Therapieprinzip nach Dr. Schüssler kann… auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei/zur/für … angewendet werden.»
Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel:
«Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann … bei/zur/für … angewendet werden.»
«Gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik kann … bei/zur/für … angewendet werden.»
«Gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis kann … bei/zur/für … angewendet werden.»
«Gemäss dem biochemischen Therapieprinzip nach Dr. Schüssler kann … bei/zur/für … angewendet werden.»
Für nach Art. 25 Abs. 2 KPAV zugelassene Arzneimittel:
«Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild (gemäss dem Therapieprinzip der Spagyrik, gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, gemäss dem biochemischen Therapieprinzip nach Dr. Schüssler) wird … individuell, d.h., auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten bzw. der jeweiligen Patientin abgestimmt, angewendet. Eine Angabe, bei welchen Krankheiten und Beschwerden das vorliegende Arzneimittel angewendet werden kann, ist daher nicht möglich.»
5./6. «Wann darf … nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen/ angewendet werden?»
Bei alkoholhaltigen homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln: Hinweise gemäss Anhang 3a
Falls zutreffend:
«Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen!»
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, für die keine Daten zu Kindern und Jugendlichen vorliegen:
«Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren soll … nicht angewendet werden.»
Bei Arzneimitteln, die einen Azofarbstoff enthalten1:
«Patientinnen und Patienten, die auf Azofarbstoffe, Acetylsalicylsäure sowie Rheuma- und Schmerzmittel (Prostaglandinhemmer) überempfindlich reagieren, sollen … nicht anwenden.»