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Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 37 Seiten
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Anhang 5.3 (Art. 14) Anhangtitel
Anforderungen an die Patienteninformation für Phytoarzneimittel
Ziff. 1 Abs. 7
1 Allgemeine Hinweise
7Der gestützt auf die Artikel 17b Absatz 5, 17c Absatz 3 und 17d Absatz 3 VAZV17 von der Swissmedic vorgegebene Pflichthinweis muss vor Ziffer 3 Rubrik 1 aufgenommen werden.
Ziff. 2
2 Ausnahmen
Für Einzeltees, Teemischungen und Teepräparate ist eine Patienteninformation nicht notwendig, sofern die Anforderungen nach Artikel 14 Absatz 3 erfüllt sind.
Ziff. 3
3 Veröffentlichung
Die Texte sind in der von der Swissmedic vorgesehenen Form zu veröffentlichen.
Ziff. 4 Rubriken 5, 6, 10 und 11
4 Anforderungen
Reihenfolge Titel/Fixtext