Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Artikel 14 Absatz 2 (Grundstückquerung beim ZEV)

IGD, MGB, SIA und Swissmem begrüssen die vorgeschlagene Regelung. IGD und MGB fordern, dass festzulegen sei, unter welchen Umständen die Querung des Grundstückes zur Bildung des ZEV verweigert werden dürfe.

Der SIA gibt zu bedanken, dass die Nutzung des bestehenden Stromnetzes für den lokalen Energieaustausch in Quartier oder Gemeinde mit einem lokalen Netztarif volkswirtschaftlich sinnvoller wäre. Das heutige Netznutzungsmodell orientiere sich an einer Stromverteilung von der hohen zu einer tieferen Netzebene. Der lokal verteilte Strom werde mit zu hohen Netzbeträgen belastet, was nicht verursachergerecht sei.

Artikel 15 (Anpassung der Regelung zur Mindestgrösse der Anlagen zur Bildung eines ZEV)

IGD und MGB sind mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden. Sie merken an, dass die Bestimmung in Absatz 3 auch gelten soll, wenn einzelne Teilnehmer aus dem Zusammenschluss austreten, weil sie von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen.

Artikel 16 Absatz 1 und 1bis(Präzisierung der Kostenverrechnung an den Zusammenschluss)

Die IGD ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

Artikel 35 Absatz 2 (Präzisierung zur Vollzugsstelle)

Die IGD ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

4.7.3. Ergänzende Bemerkungen und Anträge der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft zur Teilrevision der EnV

Artikel 15 Absatz 3 (Erbringung des Sicherheitsnachweises)

Der VSEI weist darauf hin, dass die Erbringung des Sicherheitsnachweises bei Eigenverbrauchsgemeinschaften in der Praxis problematisch sei. Er schlägt deshalb einen neuen Absatz unter Artikel 15 vor, der vorsieht, dass bei einem Zusammenschluss der Sicherheitsnachweis nach Artikel 5 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) obligatorisch erbracht werden müsse, dies auch bei Aufnahme zusätzlicher Mitglieder in den ZEV.

4.7.4. Eingaben der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft zur Teilrevision der HKSV

Gesamte Verordnung: Präzisierung der Anschlussleistung

IGD und MGB begrüssen diese Präzisierung ausdrücklich.

Artikel 1 Absatz 4 und 6 (Verfalldatum und Fristen)

IGD und MGB haben keine Einwände gegen die vorliegenden Anpassungen.

Artikel 5 Absatz 1 und 2 (Bestimmungen zur Übermittlung der Produktionsdaten)

IGD und MGB sind der Ansicht, dass die Änderungen nachvollziehbar und sachgerecht seien.

4.7.5. Ergänzende Bemerkungen und Anträge zur Teilrevision HKSV

Artikel 4 (Erfassung der Produktionsdaten)

Der SIA fordert, dass es bei Anlagen mit Eigenverbrauch unabhängig von der Anschlussleistung möglich sein soll, nur die ins Netz eingespeiste Elektrizität zu erfassen.

4.8. Eingaben der Gebäudewirtschaft

Teilgenommen haben: Gebäudehülle Schweiz, Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (KGTV), Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec), union suisse des professionnels de l’immobilier (uspi).