Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Artikel 15 (Anpassung der Regelung zur Mindestgrösse der Anlagen zur Bildung eines ZEV)

BE und VS sind mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden. BS und GE beantragen eine Erhöhung der Schwelle zur Bildung eines ZEV. Dafür soll die Produktionsleistung in Absatz 2 auf mindestens 100 Stunden angehoben werden.

Artikel 16 Absätze 1 und 1bis(Präzisierung der Kostenverrechnung an den Zusammenschluss)

BE und VS sind mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

4.1.4. Eingaben der Kantone zur Teilrevision der HKSV

AR, AI und NE begrüssen die Anpassungen.

Artikel 1 Absätze 4 und 6 (Verfallsdatum und Fristen)

VS vertritt die Meinung, dass die Gültigkeitsdauer der HKN auf einen Monat gesenkt werden soll. SH lehnt die Verkürzung der HKN-Gültigkeit ab.

4.1.5. Ergänzende Bemerkungen und Anträge zur Teilrevision der HKSV

VS plädiert für zeitscharfe HKN, die zuhanden der Stromkennzeichnung monatlich oder quartalsweise entwertet werden sollen.

4.2. Eingaben der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien

Teilgenommen haben CVP, FDP, Grüne, GLP, SVP und SP.

Allgemeine Zustimmung zu den Verordnungsrevisionen haben CVP und FDP geäussert.

Die GLP ist mit vielen Punkten der Revisionen einverstanden, bemängelt aber, das zu revidierende Gesetzeswerk sei in seiner Gesamtheit zu kompliziert. Es seien Vereinfachungsanstrengungen anzustellen.

4.2.1. Eingaben der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien zur Teilrevision der EnFV

Die SVP unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme der Stromproduzenten (namentlich der Axpo) im Bereich der Regelungen zur Wasserkraftnutzung.

Artikel 23 Absatz 2 und 3 (Fristenstillstand)

Die SP begrüsst die vorgeschlagene Änderung zum Fristenstillstand. Diese bilde einen Schutz vor dem Missbrauch von Rechtsmittelverfahren. Gleichzeitig sei auf die Fristverlängerung zu verzichten. Diese benachteilige baureife Projekte.

Artikel 25 Absatz 6 (Präzisierung Hilfsspeisung)

Die SP begrüsst diese Präzisierung.

Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a (Ausschluss aus dem EVS)

FDP, SVP und SP begrüssen diese Präzisierung.

Artikel 62 und Artikel 63 Absatz 4bis(Präzisierung und Anpassung zum Umwälzbetrieb)

Die SP begrüsst die neue Regelung in Artikel 62 Buchstabe a. Die neue Bestimmung in Artikel 63 Absatz 4bislehnt die SP aber ab. Es handle sich dabei um ein unbegründetes Entgegenkommen an Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken.

Artikel 67 Absatz 1 (Siedlungsabfälle)

Die SP lehnt die neue Unterscheidung zwischen Abfällen und Siedlungsabfällen ab. Sie sei nicht nachvollziehbar. An der bisherigen Formulierung sei festzuhalten.