Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung vom 1 November 2017 (EnFV; SR 730.03), der Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV; SR 730.01) und der Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV; SR 730.010.1) ein Vernehmlassungsverfahren durch. Folgende Änderungen bilden die Kernthemen der Verordnungsrevision:

Teilrevision EnFV

Das UVEK prüft periodisch die Vergütungssätze des Einspeisevergütungssystems und der Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen (Art. 16 Abs. 3 und Art. 38 Abs. 2 EnFV). Aufgrund der durchgeführten Kostenüberprüfungen werden im Rahmen dieser Vorlage die Vergütungssätze bei Photovoltaik- und Geothermieanlagen angepasst. Weiter werden Vollzugsdetails geregelt, die insbesondere Betreiber und Projektanten von Wind- und Wasserkraftanlagen betreffen.

Teilrevision EnV

Im Rahmen der Revision der EnV werden Präzisierungen im Bereich der Stromkennzeichnung und des Eigenverbrauchs vorgenommen.

Teilrevision HKSV

Im Rahmen der Revision der HKSV werden verschiedene, insbesondere vollzugstechnische Anpassungen oder Präzisierungen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens vorgenommen.

Die Vernehmlassungsunterlagen können abgerufen werden unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2018 > UVEK

2. Ablauf und Adressaten

Das UVEK eröffnete die Vernehmlassung am 4. Juli 2018. Insgesamt wurden 247 Adressatinnen und Adressaten zur Teilnahme an der Vernehmlassung eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist lief am 31. Oktober 2018 ab. Insgesamt sind in dieser Zeit 107 Stellungnahmen eingegangen. Der vorliegende Bericht fasst diese zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu haben.1

Zu den Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung zählten u.a. die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft und der Elektrizitätswirtschaft, Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Verbände der Industrie und Dienstleistungswirtschaft, Landschafts- und Umweltschutzorganisationen sowie Konsumentenorganisationen.

3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Insgesamt sind 107 Stellungnahmen eingegangen. Von den 247 Eingeladenen haben 64 eine Stellungnahme abgegeben. 43 Teilnehmende haben ohne direkte Einladung eine Stellungnahme eingegeben. Acht verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme oder haben keine Bemerkungen anzubringen.

Eingegangene Teilnehmende nach Kategorie Stellungnahmen Kantone20

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien6

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 2

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.