Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 34Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
Artikel 16 Absatz 1 und 1bis(Präzisierung der Kostenverrechnung an den ZEV)
AGORA und Prométerre unterstützen ausdrücklich die Stellungnahmen von swissolar und ASLOCA bezüglich der Kostenverrechnung.
Der SMV hält den Begriff «anteilsmässig» in Absatz 1bisfür korrekt, jedoch nicht die betreffenden Erläuterungen: Anteilsmässig bedeute in den Nebenkosten, dass die Kosten pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz verrechnet werden, nicht jedoch die Aufteilung der Kosten auf alle Wohnungen nach gleichen Teilen. Für den Bereich des Contractings seien die herrschenden Bestimmungen ungenügend. Der SMV fordert hier klare Vorgaben.
4.13.3. Ergänzende Bemerkungen und Anträge der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden zur Teilrevision der EnV
Artikel 16 Absatz 3 (Begrenzung der intern verrechenbaren Elektrizitätskosten)
ecocoach fordert die Streichung des Artikels, da er die Investitionssicherheit einschränke und da die Preisobergrenze den wirtschaftlichen Einsatz von Speicherlösungen wie z.B. Batterien erschwere. Eventualiter sei bei der Berechnung des zulässigen Höchstbetrags des intern verrechenbaren Preises für die bezogene Elektrizität von der Summe aus den Gestehungskosten und einer kostendeckenden Bruttorendite i.S.v. Artikel 269a Absatz 3 OR i.V.m Artikel 15 VMWG auszugehen. Der SMV schlägt vor, dass die Regelung so angepasst wird, dass den ZEV-Teilnehmern nicht mehr in Rechnung gestellt wird, als ein typischer Haushalt mit Verbrauchsprofil H4 gemäss der jährlichen Erhebung der ElCom pro kWh bezahlt. Weiter soll in einem Absatz 3bisdie Ausnahmeregelung eingeführt werden, dass die Absätze 1 und 2 nicht zur Anwendung kommen, solange die ZEV-intern produzierte und verbrauchte Elektrizität mindestens 10 Prozent günstiger sei als der Strompreis für einen typischen Haushalt mit Verbrauchsprofil H4. Der SMV regt weiter an, diese Regelung im Falle einer Einführung nach fünf Jahren insbesondere bezüglich ihrer Auswirkung auf die Mieter zu evaluieren.
4.13.4. Eingaben der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden zur Teilrevision der HKSV
Anhang 1 Ziffern 1.1 und 2.5, Figuren 1 und 2 (Präzisierung der Kategorie Abfall)
AGORA merkt an, dass auch in Zukunft dafür gesorgt werden müsse, dass keine kommerziellen Anreize geschaffen werden, die die energetische Verwendung von organischen Abfällen gegenüber ihrer materiellen Verwendung bevorzuge. Prométerre beantragt, auf die Aufteilung von Abfall in verschiedene Kategorien zu verzichten. Dies solle eine Begünstigung des energetischen Wertes von Abfall gegenüber seinem materiellen Wert (als Dünger) verhindern.
4.14. Privatpersonen
Teilgenommen hat eine Privatperson (wird auf Anfrage bekanntgegeben).