Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
Anhang 1.4, Ziffer 4.2 und 4.3 (Vergütungssätze Geothermieanlagen)
Geothermie Schweiz begrüsst die vorgeschlagenen Vergütungssätze ausdrücklich. InfraWatt beantragt, auf eine Erhöhung der Vergütungssätze zu verzichten. Dies gehe in Richtung Doppelförderung und sei im Hinblick auf die Absenkung der Beiträge für die Photovoltaik nicht nachvollziehbar.
Anhang 2.1, Ziffer 2.1 und 2.3 (Beiträge für integrierte sowie angebaute und freistehende Anlagen)
InfraWatt beantragt die Überprüfung der EIV dahingehend, dass der Beitrag an die Investitionen weniger gesenkt wird. swisscleantech und swissolar lehnen die vorgeschlagene Absenkung der EIV ab. Der Artikel sei zu überarbeiten. Absenkungen seien erst dann möglich, wenn die bürokratischen Hürden deutlich reduziert würden. Sie fordern die Schaffung von Anreizen zur Produktion von Winterstrom. Die Sätze der EIV seien um 50 Prozent gegenüber dem normalen Satz zu erhöhen, wenn der prognostizierte Winteranteil der Produktion bei über 40 Prozent des Jahresertrags liegt.
4.11.2. Ergänzende Bemerkungen und Anträge der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz zur Teilrevision der EnFV
Administrativer Aufwand für Photovoltaikanlagen
swisscleantech und swissolar beantragen, die Pflicht für einen Grundbuchauszug auf unklare Fälle zu beschränken. Weiter sei es nicht zeitgemäss, dass bei vielen Pronovo-Dokumenten die Papierform sowie die Original-Unterschrift notwendig ist. Eine Umstellung auf eingescannte Dokumente oder Online-Eingaben würde es erlauben, die Kosten zu senken. Dies solle im Rahmen dieser Verordnungsrevision an geeigneter Stelle geregelt werden.
Vergütungssätze Geothermie
Geothermie Schweiz ist der Ansicht, dass vorrangig die Blockade der Warteliste gelöst werden müsse. Somit seien auch die Fristen für Geothermieprojekte der Realität (lange Vorlaufzeiten u.a.) anzupassen.
Begriff Kehrichtverbrennungsanlage
InfraWatt stellt den Antrag, den Begriff der Kehrichtverbrennungsanlagen durch den zeitgemässen Begriff der «Kehrichtverwertungsanlagen» in der EnFV und allen anderen Bereichen des UVEK anzupassen.
Übergangsbestimmungen zu den Fristverlängerungen
Suisse éole beantragt, dass in den Anhängen 1.1 und 1.3 festzuhalten sei, dass die Fristen für Projektfortschrittsmeldungen und Inbetriebnahme auch für Anlagen gelten, die bis zum 31. Dezember 2017 einen positiven Bescheid erhalten haben.
Artikel 15 (Referenz-Marktpreis)
swisscleantech beantragt, dass der Referenz-Marktpreis nicht nur für Photovoltaikanlagen, sondern auch für alle übrigen Technologien die viertelstündliche Einspeisung berücksichtigt. Dem Effekt der saisonalen (mehr als viertelstündlichen) Schwankung (z.B. bei Kleinwasserkraftanlagen) solle Rechnung getragen werden. Absatz 1 sei deshalb anzupassen und Absatz 2 sei ersatzlos zu streichen.
Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe a (Abbau der Warteliste)
swisscleantech fordert, dass Anlagen auf der Warteliste gemäss dem Einreichedatum des Gesuchs und nicht der Inbetriebnahme- oder Projektfortschrittsmeldung berücksichtigt werden. Damit würden kleine, ineffiziente Anlagen gegenüber grossen, effizienten Anlagen nicht mehr bevorzugt.
Artikel 35 (Karenzfrist)
Swisscleantech und swissolar merken an, dass die heute geltende Karenzfrist für eine zusätzliche EIV eine unnötige Hürde für den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen darstelle. Deshalb sei die Karenzfrist für Photovoltaikanlagen zu streichen. swissolar schlägt im Anschluss an die Streichung der Karenzfrist eine Änderung in Artikel 7 vor, damit durch Erweiterungen die Warteliste für die GREIV nicht umgangen werden kann.