Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
könne. Er beantragt die Streichung dieses Absatzes. Eventualiter soll dem ZEV eine Meldepflicht auferlegt werden.
4.3.3. Eingaben der Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete zur Teilrevision der HKSV
Artikel 1 Absätze 4 und 6 (Verfalldatum und Fristen)
Der Städteverband beantragt die Anpassung von Absatz 4 an die künftige Regelung in der EU-Richtlinie. Die vorgeschlagene Änderung sei aus terminlichen Gründen impraktikabel.
Artikel 5 Absätze 1 und 2 (Bestimmungen zur Übermittlung der Produktionsdaten)
Der Städteverband hält die vorgeschlagene Regelung der Übermittlung «direkt von der Messstelle aus» für irreführend, da eine vorgängige Datenverarbeitung oftmals nötig sei. Die Vorlage sei deshalb zu präzisieren.
Anhang 1 Ziffern 1.1 und 2.5, Figuren 1 und 2 (Präzisierung der Kategorie Abfall)
Der Städteverband begrüsst die Präzisierung. Es sei jedoch zu vermeiden, dass der aus dem erneuerbaren Anteil des Abfalls gewonnene Strom als höherwertiger gegenüber dem aus dem restlichen Abfall produzierten Strom angesehen werde. Dies führe zu falschen Anreizen und unterlaufe die etablierten Systeme der Abfalltrennung.
4.3.4. Ergänzende Bemerkungen und Anträge der Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete zur Teilrevision der HKSV
Kategorie Abfall
Der Städteverband regt an, die Qualifizierung des Stroms aus der Kategorie «Abfälle» mittelfristig grundsätzlich zu überdenken. Sämtlicher Strom aus der Kategorie «Abfälle» solle gleichwertig wie erneuerbarer Strom behandelt werden, da die mit dem Verbrennungsprozess verbundenen Emissionen ohnehin anfielen und die Stromproduktion aus Abfällen als solche keine zusätzlichen Emissionen verursache.
4.4. Eingaben der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft
Teilgenommen haben der Schweizer Bauernverband (SBV) und der Schweizerische Gewerbeverband (sgv).
Der sgv befürwortet, mit Ausnahme der angebrachten Punkte, die Vorlagen.
4.4.1. Eingaben der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft zur Teilrevision der EnFV
Der SBV begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen bis auf einzelne Punkte.
Anhang 1.2 Ziffer 2.2 (Abbildung der neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen)
Der SBV bedauert die Absenkung der Vergütungen. Diese seien aber nachvollziehbar. Die Absenkung müsse von Kommunikationsmassnahmen begleitet werden, mit denen ersichtlich werde, dass sich Investitionen in Photovoltaikanlagen auch in Zukunft lohnten. Die EIV sollten so angepasst werden, dass der dadurch gedeckte Anteil an den Investitionskosten eher bei 28 Prozent denn bei 17 Prozent liege.
Anhang 1.4 Ziffern 4.2 und 4.3 (Vergütungssätze Geothermieanlagen)
Der sgv lehnt die Erhöhung der Subventionsbeiträge für die Geothermie ab. Wie die Beiträge für Photovoltaikanlagen seien jene für die Geothermie zu senken, im Minimum jedoch auf der aktuellen Höhe zu belassen.