Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

Artikel 14 Absatz 2 (Grundstückquerung beim ZEV)

Die SES begrüsst die vorgeschlagene Regelung. SES und WWF beantragen, dass Teile des Verteilnetzes für einen ZEV vermietet oder verkauft werden dürfen. Daher beantragen sie eine dahingehende Lockerung in Artikel 14 Absatz 3.

Artikel 15 (Anpassung der Regelung zur Mindestgrösse der Anlagen zur Bildung eines ZEV)

Die SES ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

Artikel 16 Absatz 1 und 1bis(Präzisierung der Kostenverrechnung an den Zusammenschluss)

Die SES ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

Artikel 35 Absatz 2 (Präzisierung zur Vollzugsstelle)

Die SES ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

4.10.3. Eingaben der Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen zur Teilrevision der HKSV

ECO SWISS begrüsst alle vorgelegten Anpassungen.

Artikel 1 Absatz 4 und 6 (Verfallsdatum und Fristen)

Die SES ist der Ansicht, dass die Verkürzung zwar bedauerlich, in Anbetracht der Integration in das europäische HKN-System jedoch nachvollziehbar sei.

Artikel 5 Absatz 1 und 2 (Bestimmungen zur Übermittlung der Produktionsdaten)

Die SES ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

Anhang 1, Ziffer 1.1 und 2.5, Figuren 1 und 2 (Präzisierung der Kategorie Abfall)

Die SES ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung einverstanden.

4.11. Eingaben der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Teilgenommen haben: aee suisse (aee), Schweizerische Vereinigung für Geothermie (Geothermie-Schweiz), InfraWatt, Schweizerischer Verband für Umwelttechnik (SVUT), Schweizerische Vereinigung für Windenergie (suisse éole), Swiss Small Hydro, swisscleantech, swissolar, Unternehmerinitiative Neue Energie St.Gallen-Appenzell (Neue Energie), Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) und der Verein für umweltgerechte Energie naturemade (VUE)

Generelle Bemerkungen: aee begrüsst die Behebung offensichtlicher Mängel in den Verordnungen. Es solle nach dem Grundsatz «so wenig wie möglich und so viel wie nötig» geregelt werden. Ausserdem solle Gleiches soweit wie möglich gleich behandelt werden.

4.11.1. Eingaben der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz zur Teilre-

vision der EnFV

Suisse éole begrüsst alle vorgelegten Anpassungen ausdrücklich.

swissolar begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen bis auf jene betreffend Photovoltaik.

Artikel 23 Absatz 2 und 3 (Fristenstillstand)

aee, Suisse éole, swisscleantech, Swiss Small Hydro und Neue Energie begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen. Suisse éole beantragt eine Präzisierung in Artikel 23 Absatz 2bisdahingehend, dass auch Einspracheverfahren zu einem Fristenstillstand führen. In einem neuen Absatz 2tersei festzuhalten, dass der Fristenstillstand auch für Anlagen gelten, die vor dem 1. Januar 2018 einen positiven Bescheid erhalten haben.