Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft2
Gas- und Erdölwirtschaft1
Elektrizitätswirtschaft35
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft5
Gebäudewirtschaft5
Konsumentenorganisationen2
Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen5
Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz14
Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen3
Privatpersonen1
Weitere Vernehmlassungsteilnehmende6
Stellungnahmen insgesamt107
Nicht alle 107 Vernehmlassungsteilnehmenden reichten zu allen Vorlagen Stellungnahmen ein. Die Verteilung präsentiert sich wie folgt:
82 Vernehmlassungsbeiträge beziehen sich explizit auf die Teilrevision der EnV.
80 Vernehmlassungsbeiträge beziehen sich explizit auf die Teilrevision der EnFV.
46 Vernehmlassungsbeiträge beziehen sich explizit auf die Teilrevision der HKSV.
4. Vernehmlassungsergebnisse nach Teilnehmergruppen
4.1. Eingaben der Kantone
Teilgenommen haben die Kantone AG, AR, AI, BS, BE, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SH, SZ, SO, SG, TI, VD, VS und ZG. FR, LU, NW, SH, SO, SG und ZG äussern allgemeine Zustimmung zu den Verordnungsrevisionen.
4.1.1. Eingaben der Kantone zur Teilrevision der EnFV
BE begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen bis auf einzelne Punkte.
GL verweist auf frühere Stellungnahmen zu den grundsätzlichen Bedenken zum System der KEV.
Artikel 23 Absatz 2 und 3 (Fristenstillstand)
AR, AI, JU und VD begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen. JU wünscht sich eine Ausdehnung der Bestimmung auf andere erneuerbare Energieträger.
Artikel 62 und Artikel 63 Absatz 4bis(Präzisierung und Anpassung zum Umwälzbetrieb)
VS begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen.
Anhang 1.1, Ziffer 5 (Fristverlängerung Wasserkraftanlagen)
NE, SG, VD und VS begrüssen die Anpassung.
Anhang 1.1 Ziffer 6.4 (Nichteinhalten der Mindestproduktion bei Produktionseinschränkungen durch behördliche Auflagen)
VS begrüsst die Präzisierungen.
Anhang 1.1 Ziffer 6.5 (Nichteinhalten der Mindestproduktion)
AG begrüsst die vorgeschlagenen Bestimmungen, mit einigen Einwänden. TI schlägt vor, alle fünf Jahre den Durchschnitt der letzten fünf Jahre zur Beurteilung der Mindestproduktion heranzuziehen.