Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 39 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
Anhang 1.1 Ziffer 5 (Fristverlängerung Wasserkraftanlagen)
GPS und SP erachten eine Fristverlängerung als übertrieben. Diese würde die Mittel der KEV und damit baureife Projekte blockieren.
Anhang 1.1 Ziffer 6.4 (Nichteinhalten der Mindestproduktion bei Produktionseinschränkungen durch behördliche Auflagen)
Die SP begrüsst die Präzisierung.
Anhang 1.1 Ziffer 6.5 (Nichteinhalten der Mindestproduktion)
Die SP beantragt, auf die Änderungen zu verzichten. Eine Befreiung von Wasserkraftwerken von der Mindestproduktion sei nicht nachvollziehbar, wenn diese gleichzeitig für andere Produktionsarten gelte.
Anhang 1.2 Ziffer 2.2 (Abbildung der neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen)
FDP und SVP begrüssen die Anpassung der Vergütungssätze und fordern weitere, regelmässige Absenkungen. Die GLP begrüsst die vorgeschlagene Absenkung der KEV-Vergütungssätze für grosse Photovoltaikanlagen. Hingegen ist sie gegen eine Absenkung der EIV. GPS und SP sind gegen eine Absenkung und beantragen einen schnelleren Abbau der Warteliste. Die CVP schlägt einen langsameren Rhythmus der Absenkungen vor. Sie begrüsst die Überprüfung der Vergütungssätze im Allgemeinen.
Anhang 1.3 Ziffer 5 (Fristverlängerung Windkraftanlagen, analog zu den Änderungen in Anhang 1.1. Ziffer 5)
GPS und SP erachten eine Fristverlängerung als übertrieben. Eine solche blockiere die Mittel der KEV und damit baureife Projekte.
Anhang 1.4 Ziffer 4.2 und 4.3 (Vergütungssätze Geothermieanlagen)
Die CVP begrüsst die vorgeschlagenen Vergütungssätze. Die FDP lehnt die vorgeschlagenen Vergütungssätze ab, die heutigen Sätze seien genügend. Die SVP lehnt den Vorschlag ab, da die bisherigen Prognosen nicht erfüllt worden seien. Die Anhebung der Vergütungssätze sei in diesem Zusammenhang nicht angezeigt.
Anhang 2.1 Ziffern 2.1 und 2.3 (Beiträge für integrierte sowie angebaute und freistehende Anlagen)
Die SP lehnt die Absenkung der Einmalvergütungssätze ab, so lange die Auflagen an die Betreiber von Photovoltaikanlagen nicht abgebaut würden. Unnötige Hürden seien u.a. die Lastgangmessung, die SUVA-Vorschriften, die Grundbuchauszugsplicht und die Auflage einer Beglaubigung der Anlage durch Dritte.
4.2.2. Ergänzende Bemerkungen und Anträge der in der Bundesversammlung vertretenen Par-
teien zur Teilrevision der EnFV
Administrative Aufwände für Photovoltaikanlagen unter 100 kW
Die GLP regt an, die aktuell geltende Grenze, ab der eine ESTI-Bewilligung und eine Lastgangmessung erforderlich sind, von 30 kW auf 100 kW anzuheben. Ausserdem sei die per 1. Januar 2018 eingeführte Pflicht zur Zweitkontrolle einer Photovoltaikanlage zu überdenken.
4.2.3. Eingaben der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien zur Teilrevision der EnV
Die SVP unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme der Stromproduzenten (namentlich der Axpo) zur Revision der EnV.
Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c (Präzisierung wechselstromseitige Nennleistung)
Die SP begrüsst die Präzisierung. Die GLP fordert die Entlastung von Photovoltaikanlagen unter 100 kVA von administrativen Massnahmen. So sollen diese von der Herkunftsnachweispflicht ausgenommen sein.