Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/38: Änderung des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen) · 34 Seiten
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3 Auswirkungen
3.1 Gesamthafte finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage hat zum Ziel, die Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen zu verstärken. Dies führt vor allem bei den Kantonen, die grossmehrheitlich für die Durchführung der Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen verantwortlich sein werden, zu zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Kosten entstehen aber auch bei den Inhaberinnen und Inhabern von Grundstücken, Anlagen und Gegenständen aufgrund der ihnen neu obliegenden Unterhaltspflicht für gewisse Arten. Beim Bund verursachen die Verstärkung der Grenzkontrollen und die Koordination kantonsübergreifender Massnahmen Mehrkosten.
Wie hoch diese Kosten insgesamt ausfallen, hängt einerseits von der Anzahl Arten ab, gegen welche Massnahmen ergriffen werden müssen, und von deren Einstufung. Die Schwierigkeit bei der Annahme einer bestimmten Anzahl Arten besteht darin, dass gewisse Arten zwar bekannt sind, aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich heute noch unbekannte invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz in Zukunft ausbreiten können. Das heisst, eine zuverlässige Schätzung der Kosten und damit der finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage kann erst bei Vorliegen der konkreten Ausführungsbestimmungen gemacht werden. Entscheidend wird namentlich die Einteilung der invasiven gebietsfremden Arten gemäss Stufenkonzept der Strategie in den Artenlisten und die Zuordnung von Massnahmen auf Verordnungsebene sein (vgl. Ziff. 1.9.1 f. hiervor).
Basierend auf der Übersicht zu gebietsfremden Arten der Schweiz70 erfolgte eine erste grobe Schätzung der Anzahl Arten gegen welche Massnahmen im Sinne der neuen USG-Regelung zu ergreifen wären (insgesamt 23 Arten der Stufen D1, D2 und C). Gestützt auf bestehende Angaben der jüngeren Vergangenheit zu vergleichbaren Kosten der Bekämpfung von einzelnen invasiven gebietsfremden Arten (bspw. Asiatischer Laubholzbockkäfer) und den Bekämpfungskosten aus einzelnen Kantonen (bspw. Kt. AR), die sich auf die neuen Regelungsinhalte (Tilgung, Eindämmung, Unterhaltspflicht, Einfuhrkontrollen) übertragen lassen, erfolgte eine auf die Schweiz hochgerechnete Gesamtkostenschätzung.
Aufgrund der gegebenen Unsicherheiten wird bei der Berechnung der Gesamtkosten mit folgenden zwei Szenarien gearbeitet71:
Szenario 1: Bei Szenario 1 ergeben sich zu Beginn zusätzliche Kosten von rund 150 Millionen CHF/Jahr bzw. von 50 Millionen CHF/Jahr nach zehn Jahren. Die Kosten sinken im Laufe der Zeit, weil davon ausgegangen wird, dass die Bekämpfung erfolgreich ist und die Einfuhrkontrollen wirksam sind, womit die Einbringung weiterer neuer invasiven gebietsfremden Arten vermindert werden kann. Bei den meisten invasiven gebietsfremden Arten sind aber über längere Zeit Nachkontrollen notwendig, es fallen deshalb auch nach mehreren Jahren noch Kosten an. Szenario 2: Bei Szenario 2 wird von tieferen spezifischen Bekämpfungskosten und einem geringeren Aufwand für die Unterhaltspflicht ausgegangen. Dieses Szenario ergibt zu Beginn zusätzliche Kosten von rund 90 Millionen CHF/Jahr. Diese sinken nach zehn Jahren auf rund 60 Millionen CHF/Jahr, weil wie im Szenario 1 davon ausgegangen wird, dass die Massnahmen auch wirksam sind, allerdings in geringerem Ausmass als im Szenario 1, so dass sie über einen längeren Zeitraum ausgeführt werden müssen.
Insgesamt ist also je nach Szenario mit jährlichen Mehrkosten in der Höhe von gesamthaft rund 90 – 150 Millionen CHF auszugehen, wobei innert zehn Jahren ein Kostenrückgang je nach Szenario auf gesamthaft rund 50 bzw. 60 Millionen CHF zu erwarten ist (siehe Abbildung). Die Reduktion der Kosten in den Folgejahren lässt sich damit begründen, dass grundsätzlich von einer erfolgreichen Bekämpfung ausgegangen wird. Dass eine konsequente Bekämpfung zu einer massgeblichen Reduktion der Bekämpfungskosten führen kann, zeigt das Beispiel der Bekämpfung von Ambrosia im Kanton Zürich. Zu Beginn hatte die Bekämpfung 49'000 CHF pro Jahr verursacht. In den Folgejahren sind die Kosten deutlich gesunken. Heute fallen noch ca. 8'000 CHF/Jahr für Kontrollen an. Würden alle Kantone eine vergleichbare Art im gleichen Umfang bekämpfen, ergäben sich im ersten Jahr Kosten in der Höhe von ca. 1.2 Millionen CHF, die in den Folgejahren auf ca. 200'000 CHF/Jahr zurückgehen.
Die Werte der beiden oben genannten Szenarien sind als Grössenordnungen zu verstehen, da sowohl in Bezug auf die Bekämpfungsmethoden als auch in Bezug auf die zukünftige Entwicklung der Anzahl
70 BAFU, 2006: Gebietsfremde Arten in der Schweiz. Abrufbar unter: http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00028/index.html?lang=de
71 INFRAS (2017) Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU): Gesetzesanpassungen zur Strategie invasive gebietsfremde Arten. Studie im Rahmen der Umsetzung der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten zu Handen des BAFU. S. 55 ff.