Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/38: Änderung des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen) · 34 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Invasive gebietsfremde Arten
Die globalisierte Wirtschaft profitiert heute von einem noch nie dagewesenen weltweiten Austausch von Tier- und Pflanzenarten. Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Fischerei, Tierhandel, Garten- und Landschaftsbau und viele industrielle Abnehmer biologischer Rohstoffe nutzen heute allesamt Arten, die aus entfernten Gebieten der Erde stammen. Im Zuge dieser wachsenden Güter- und Personenströme werden Tier- und Pflanzenarten in ein neues Gebiet, das ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets liegt, von Menschen absichtlich eingeführt (Einfuhr von Zierpflanzen oder Pflanzenerde, Nutz- bzw. Haustieren) oder unabsichtlich über unterschiedliche Wege eingeschleppt (bspw. mittels Gegenständen natürlichen Ursprungs wie Steine, Tontöpfe, etc.). Solche aufgrund menschlicher Aktivitäten ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets vorkommende Arten werden als «gebietsfremd» bezeichnet. Davon sind Arten, die aus eigener Kraft aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zuwandern, zu unterscheiden. Da dies ohne Hilfe des Menschen geschieht, z.B. infolge klimatischer Veränderungen, gelten diese Arten nicht als ‘gebietsfremd‘. Gebietsfremde Pflanzen und Tiere, die sich in der Schweiz ausbreiten und dadurch Mensch, Tier oder Umwelt gefährden oder die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen können, werden als «invasiv» bezeichnet. Eine im Jahr 2006 durchgeführte Untersuchung ergab, dass von den über 800 gebietsfremden Arten, die sich in der Schweiz etabliert haben, rund 100 Arten zu den Problemarten, also den invasiven oder potenziell invasiven gebietsfremden Arten gezählt werden müssen1. In der Schweiz dürfte sich in der Zwischenzeit diese Zahl weiter erhöht haben. Aufgrund des Klimawandels ist davon auszugehen, dass die Etablierung und Ausbreitung gebietsfremder Arten zusätzlich begünstigt wird und dazu führt, dass sich mehr dieser gebietsfremden Arten invasiv verhalten werden2. In den europäischen Ländern kommen in der Umwelt rund 12’000 gebietsfremde Arten vor, von denen schätzungsweise 10 bis 15 Prozent als invasiv bezeichnet werden müssen3. In der Schweiz durchgeführte Untersuchungen bestätigen die im internationalen Kontext gewonnene Faustregel, dass rund 10 Prozent der gebietsfremden Arten invasiv sind.
Invasive gebietsfremde Arten können die Gesundheit von Mensch, Nutztier und Pflanzen beeinträchtigen, wirtschaftlichen Schaden anrichten oder sich auf Kosten einheimischer Arten ausbreiten und so die lokale Biodiversität und Ökosystemleistungen schädigen. Sie können mit ihren Eigenschaften erhebliche Schäden verursachen. Die jährlichen Kosten werden im EU-Raum auf mehr als 20 Milliarden EUR und in den USA auf insgesamt 120 Milliarden US-Dollar geschätzt (siehe Ziff. 1.5). Sowohl in der Schweiz4 als auch international5 ist anerkannt, dass invasive gebietsfremde Arten eine Bedrohung für die Biodiversität darstellen. So bezeichnet die International Union for Conservation of Nature (IUCN) die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten als «eine der grössten Bedrohungen für Umwelt und Wirtschaft des Planeten»6. Auf Basis dieser Feststellung verlangt die Biodiversitätskonvention (CBD)7 von den Vertragsparteien, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen (Art. 8 Bst. h CBD).
1.1.2 Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten
Das am 21. Juni 2013 von Nationalrat Karl Vogler eingereichte Postulat 13.3636 (Postulat Vogler) forderte den Bundesrat auf, eine Strategie zur Eindämmung von invasiven gebietsfremden Arten vorzulegen. Mit der Strategie sollte ebenfalls aufgezeigt werden, inwieweit die bestehenden Rechtsgrundlagen anzupassen sind:
1 BAFU, 2006: Gebietsfremde Arten in der Schweiz. Abrufbar unter: http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00028/index.html?lang=de
2 Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz – Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder. Erster Teil der Strategie des Bundesrates vom 2. März 2012; abrufbar unter: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/publikationen-studien/publikationen/anpassung-klimawandel-schweiz-2012.html
3 Ziff. 1 der Erwägungen zur Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten (EU-Verordnung Nr. 1143/2014)
4 Ziel 7.3 der vom Bundesrat am 25. April 2012 verabschiedeten Strategie Biodiversität Schweiz; abrufbar unter: abrufbar unter: http://www.bafu.admin.ch/biodiversitaet/13721/14385/14406/index.html?lang=de
5 CBD, COP6, Decision VI/23, Leitprinzipien zur Prävention und Verhinderung der Einbringung von Gebietsfremden Arten, die Ökosysteme, Habitate, oder Arten gefährden sowie Vorschläge für Gegenmassnahmen.
6 IUCN (McNeely et al. (eds.)) 2001; A Global Strategy on Invasive Alien Species, IUCN Gland, Switzerland/ Cambridge, UK, S. viii.
7 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (Biodiversitätskonvention; CBD), welches die Schweiz 1994 ratifiziert hat