Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/38: Änderung des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen) · 34 Seiten

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Ohne zusätzliche Stellenprozente kann das BAFU die zur Umsetzung der Vorlage erforderlichen zusätzlichen Aufgaben nicht wahrnehmen. Entsprechend müsste auf die Vorlage verzichtet werden. Die Ziele der Strategie würden nicht erreicht, da die in der Strategie formulierten Massnahmen nicht umgesetzt werden könnten. Damit besteht die Gefahr, dass Schäden durch invasive gebietsfremde Arten weiter zunehmen.

3.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

3.3.1 Auswirkungen auf die Kantone

Für die Umsetzung dieser Vorlage fallen von den gesamthaften Mehrkosten im Umfang von rund 90 Millionen CHF pro Jahr nach Abzug der Kosten, die von den privaten Grundstücksinhaberinnen und - inhaber und vom Bund zu tragen sind, ca. 60 Millionen CHF pro Jahr bei den Kantonen an. Gemäss Artikel 29fbisAbsatz 3 USG sind die Kantone für das Ergreifen der Tilgungs- und Eindämmungsmassnahmen verantwortlich.

Zudem wird der Vollzug der Vorschriften und Massnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen einen personellen Mehraufwand in der kantonalen Verwaltung zur Folge haben. Gewisse Änderungen organisatorischer Art wird die Einführung einer kantonalen Ansprechstelle für invasive gebietsfremde Organismen bewirken.

Positive Folgen wird die Vorlage für diejenigen Kantone und Gemeinden haben, die auf freiwilliger Basis oder gestützt auf eigene Rechtsgrundlagen bereits heute namhafte Anstrengungen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen unternehmen. Aufgrund dieser bereits erfolgten Anstrengungen wird ihr Tilgungs- und Eindämmungsaufwand zukünftig geringer ausfallen als bei solchen, die bislang untätig geblieben sind.

3.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

3.4.1 Einleitung

Die wesentlichen Neuerungen der Vorlage wurden einer volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU) unterzogen76. Die zentralen Ergebnisse der VOBU werden nachfolgend zusammengefasst.

3.4.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Derzeit ist eine punktuelle, unkoordinierte (über Gemeinde-, Kantons- oder Landesgrenzen hinweg) und teils auch nicht fachgerechte Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen vielerorts noch gängige Praxis. Trotz substantieller Bekämpfungskosten kommt es deshalb jeweils nur zu geringen Abnahmen der Vorkommen oder zur Wiederbesiedelung des Standortes aus benachbarten Beständen.

Die Vorlage gewährleistet, dass invasive gebietsfremde Organismen früher, systematischer und koordinierter sowie vollständiger bzw. mit erhöhtem Mitteleinsatz bekämpft werden. Gemäss VOBU ist davon auszugehen, dass meist kurzfristig mit steigenden Bekämpfungskosten zu rechnen ist. Die aufgrund der Vorlage zu erwartende Reduktion der langfristigen Bekämpfungskosten überwiegt jedoch den durch die Gesetzesanpassungen ausgelösten Anstieg der kurzfristigen Bekämpfungskosten. Dies, weil sich die meisten invasiven gebietsfremden Arten in einer Phase der Ausbreitung befinden und es weniger Aufwand und Kosten verursacht, einzelne Bestände frühzeitig zu bekämpfen als in der Zukunft viele grosse Bestände einzudämmen und deren Ausbreitung zu kontrollieren. Unterbleiben Massnahmen, werden die anfallenden Bekämpfungskosten und die Schäden stetig ansteigen, bis zu dem Punkt, an dem eine Eindämmung der Arten nicht mehr zu erreichen ist, was neben sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten auch irreversible ökologische Schäden (Biodiversitätsschäden) zur Folge haben kann. Dies gilt im speziellen für Massnahmen gegen Arten der Stufe D1.

76 Für eine möglichst wirksame und effizient ausgestaltete Umweltpolitik werden umweltpolitische Massnahmen mit der Methode der volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU) evaluiert. Dabei werden die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen analysiert. Siehe www.bafu.admin.ch.