Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/38: Änderung des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen) · 34 Seiten

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neu auftretender invasiver gebietsfremder Arten Unsicherheiten bestehen. Sie basieren zudem auf der Annahme, dass die Strategie vollständig umgesetzt wird. Erst gestützt auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und erste Entwürfe der konkreten Ausführungsbestimmungen (vgl. Ziff. 1.9.1 f. hiervor) wird eine konkretere Schätzung der finanziellen und personellen Auswirkungen möglich sein.

Abbildung: Zusätzliche Kosten infolge der Gesetzesanpassungen

Quelle: INFRAS (2017) Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU): Gesetzesanpassungen zur Strategie invasive gebietsfremde Arten. Studie im Rahmen der Umsetzung der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten zu Handen des BAFU.

Am 18. Mai 2016 hat der Bundesrat das Postulat 13.3636 „Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten“ mit der zugehörigen Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten gutgeheissen. Mit diesem Entscheid hat der Bundesrat zudem beschlossen, zusätzliche Mittel für Sofortmassnahmen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Schweiz zu investieren. Diese Sofortmassnahmen decken auch dringliche Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten im Umfang von bis zu 4.5 Millionen CHF pro Jahr ab. Diese Mittel beschränken sich weitgehend auf punktuelle Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten in und unmittelbar um Schutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung. Somit decken sie nur einen geringen Anteil der Aufwendungen ab, welche im Hinblick auf die Umsetzung dieser Strategie und dieser Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zu leisten sind.

Am 6. September 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Im Massnahmenkatalog dieses Aktionsplans wurde auf die Aufnahme von Massnahmen betreffend invasiver gebietsfremder Arten, mit Verweis auf die laufenden Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten bzw. diese Vorlage, verzichtet.

Im Folgenden werden die Mehrkosten aufgrund des Szenarios 2 weiter ausgeführt, in der Annahme, dass die bisherigen Aktivitäten gegen invasive gebietsfremde Arten fortgeführt und aufgrund der anzupassenden rechtlichen Grundlagen und zusätzlichen Mittel intensiviert werden. Von den anfänglichen Mehrkosten im Umfang von rund 90 Millionen CHF pro Jahr entfallen als Folge der Unterhaltspflicht rund 25 Millionen CHF pro Jahr auf die Inhaberinnen und Inhaber der betroffenen Grundstücke und Anlagen bzw. befallenen Gegenstände. Es verbleiben also insgesamt rund 65 Millionen CHF pro Jahr an zusätzlichem Finanzbedarf bei Bund und Kantonen.

3.2 Auswirkungen auf den Bund

3.2.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Von den rund 65 Millionen CHF pro Jahr übernimmt der Bund rund zwei Millionen CHF für die Kosten der Grenzkontrollen. Mit diesen Mitteln wird in Zusammenarbeit mit der EZV eine dem Kontrollsystem im Bereich CITES entsprechende Kontrolltätigkeit (risikobasiert und mittels Stichproben) eingeführt.