Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/38: Änderung des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen) · 34 Seiten

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1.5 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

Die Vorlage basiert auf der vom Bundesrat am 18. Mai 2016 gutgeheissenen Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten. Zur Erreichung der in der Strategie festgelegten Ziele25 und zur Umsetzung der darin vorgesehenen Massnahmen26 ist eine Ergänzung des Umweltschutzgesetzes notwendig. Eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen zu invasiven gebietsfremden Arten ist auch in der Strategie festgehalten27.

Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten hat gezeigt, dass die Anzahl invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz laufend steigt28. Massnahmen zur Prävention bzw. Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten sind solange vergleichsweise günstig umzusetzen, wie die entsprechenden Arten noch nicht häufig sind. Daher gilt es invasive gebietsfremde Arten möglichst frühzeitig zu identifizieren, um sie angemessen zu bekämpfen bzw. deren Einschleppung mit wirkungsvollen Massnahmen zu verhindern. Je länger damit zugewartet wird, umso aufwändiger und teurer wird die Bekämpfung. Die Erfahrungen, die im Pflanzenschutzbereich mit besonders gefährlichen Schadorganismen gemacht wurden, zeigen, dass eine vollständige Tilgung eines invasiven gebietsfremden Organismus solange möglich ist, als dieser noch nicht weit verbreitet ist. Als Beispiel kann die erfolgreiche Tilgung des Asiatischen Laubholzbockkäfers 2012 in Winterthur angeführt werden. Nur dank der sofort eingeleiteten Tilgungs- und Monitoringmassnahmen der Stadt Winterthur und des Kantons Zürich wurden bereits im Folgejahr keine Käferaktivitäten mehr festgestellt. Die Tilgung des Befalls kostete die Stadt Winterthur und den Kanton Zürich rund 3,3 Mio. CHF.

Mit der Vorlage kann eine Annäherung des Schutzes vor invasiven gebietsfremden Organismen an das bewährte System des Pflanzenschutzes der Bereiche Landwirtschaft und Wald erreicht werden. Das heisst, neu soll auch ausserhalb der landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen und des Waldareals ein solider Schutz vor invasiven gebietsfremden Organismen gelten; dies zum Schutz von Mensch, Umwelt, biologischer Vielfalt, Ökosystemleistungen sowie deren nachhaltiger Nutzung. Festzuhalten gilt es betreffend den Pflanzenschutzbereich, dass die entsprechenden spezialgesetzlichen Rechtsgrundlagen der Landwirtschafts- und Waldgesetzgebung vorbehalten bleiben, wie dies heute bereits der Fall ist.

Ohne die vorliegende Änderung des Umweltschutzgesetzes können gewisse in der Strategie vorgesehenen Massnahmen nicht ergriffen werden. Somit kann nicht mit der notwendigen Konsequenz gegen invasive gebietsfremde Organismen vorgegangen werden. Folge davon wäre, dass das Ziel der Strategie, nämlich die Vermeidung von Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch invasive gebietsfremde Arten und Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt, Ökosystemleistungen sowie deren nachhaltige Nutzung, nicht erreicht werden kann und die Schäden durch diese Arten (vgl. dazu die nachstehende Auflistung) weiter zunehmen.

Exkurs: Schäden durch invasive gebietsfremde Arten

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat 2015 im Rahmen seiner Arbeiten zur nationalen Gefährdungsanalyse das Schadensausmass eines Worst-Case Szenarios einer ungeklärten Massenausbreitung einer invasiven gebietsfremden Art in der Schweiz am Beispiel des giftigen schmalblättrigen Greiskrauts abgeschätzt. Dabei wurde eine aggregierte Schadenssumme von rund 1 Milliarde Franken über sechs Jahre ermittelt. In diesem Szenario geht der Ertrag von Milchprodukten und Fleisch zurück und es fallen hohe Kosten für Überwachung und Bekämpfung an29.

Nicht Teil der Schätzung waren die volkswirtschaftlichen Kosten der Beeinträchtigungen der Biodiversität. Hierzu ist festzuhalten, dass Beeinträchtigungen der Biodiversität finanziell schwierig zu beziffern sind und besonders schwer wiegen, da sie in den meisten Fällen definitiv und irreversibel sind. Das aufrechte Traubenkraut oder kurz Ambrosia weist ein grosses gesundheitsschädigendes Potenzial auf: Die Pollen der Ambrosia sind sehr allergen und können bei Allergikern zu schweren heuschnupfenartigen Symptomen oder gar zu Asthma führen. In der kanadischen Provinz Quebec, mit etwa 6 Millionen Einwohnern, werden beispielsweise jährlich 50 Millionen Franken nur für die direkten Behandlungskosten der Ambrosiaallergie eingesetzt, die Kosten für die Bekämpfungsmassnahmen noch nicht eingerechnet30.

25 S. 26 der Strategie

26 S. 27 ff. der Strategie

27 Massnahme 1-3.1 der Strategie

28 Baur B. & Nentwig W. 2010. Invasive Arten. In: Lachat T, et al. (Hrsg). Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900. Ist die Talsohle erreicht? Haupt, Bern, S. 324-348.

29 BABS 2015: Nationale Gefährdungsanalyse – Gefährdungsdossier Massenausbreitung invasiver Arten. S. 10

30 BAG 2005: Bundesamt für Gesundheit Bulletin 30/05, S. 528-529.