Bericht Verordnungen
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 30 Seiten
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B Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes
Eines der aktuell wichtigsten Sicherheitsprobleme auf Schweizer Strassen sind die Unfälle mit
Zweirädern und insbesondere jene mit E-Bikes21. In den Jahren 2011 bis 2018 hat sich die Zahl der Personen, die mit einem E-Bike schwer verunfallten, nahezu verfünffacht. Diese Entwicklung
widerspiegelt die Zunahme der E-Bikes im Strassenverkehr. Die Zahl der getöteten und
schwerverletzten E-Bike-Fahrenden (Schwerverunfallte) lag im Jahr 2018 bei insgesamt 321
Personen. Davon verunfallten 85 Personen mit einem schnellen E-Bike (Tretunterstützung bis max. 45 km/h) und 236 Personen mit einem langsamen E-Bike (Tretunterstützung bis max. 25 km/h). Siehe Abbildung 1:
Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl, der mit einem langsamen oder einem schnellen E-Bike Schwerverunfallten
für die Jahre 2011 bis 2018 (Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA)
Im Jahr 2018 sind insgesamt 4106 Personen im Schweizer Strassenverkehr schwer verunfallt. Der Anteil der schwerverunfallten E-Bike-Fahrenden lag damit bei knapp 8 Prozent aller im
Strassenverkehr schwerverunfallten Personen. Siehe Abbildung 2 (auf der nächsten Seite):
21 Mit «E-Bikes» sind einerseits elektrisch betriebene Motorfahrräder gemäss Art. 18 Bst. a der Verordnung über technische Anforderungen an Motorfahrzeuge (VTS; SR 741.41) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h und einer Tretunterstützung bis max. 45 km/h (sog. «schnelle E-Bikes») und anderseits Leicht-Motorfahrräder gemäss Art. 18 Bst. b VTS mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 20 km/h und einer Tretunterstützung bis max. 25 km/h (sog. «langsame E-Bikes») gemeint. 13/30 ASTRA-D-EB3B3401/1332