Bericht Verordnungen
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 30 Seiten
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Abbildung 2: Entwicklung der Anteile von mit einem E-Bike Schwerverunfallten an allen im Strassenverkehr
schwerverunfallten Personen für die Jahre 2011 bis 2018 (Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA)
Trotz des starken Wachstums bei den schwerverunfallten E-Bike-Fahrenden in den letzten sieben Jahren ist das Risiko, mit einem E-Bike zu verunfallen, über die Jahre in etwa gleich geblieben, da parallel zur Zunahme der schwerverunfallten E-Bike-Fahrenden der Bestand von E-Bikes (approximiert durch die kumulierten Neuverkäufe von E-Bikes; siehe Abbildung 3) ebenfalls angestiegen ist:
Abbildung 3: Entwicklung der Neuverkäufe von langsamen und schnellen E-Bikes für die Jahre 2011 bis 2018
(Quelle: velosuisse, 2018)
Das heisst aber auch, dass es noch nicht gelungen ist, eine Entkoppelung des Wachstums von E-Bike-Bestand und Unfallgeschehen zu erreichen (siehe Abbildung 4 auf der nächsten Seite). Bei den
Personenwagen ist dies hingegen schon länger der Fall: Eine Zunahme des Bestandes von
Personenwagen ist nicht mit einer Zunahme der Schwerverunfallten verbunden.
14/30 ASTRA-D-EB3B3401/1332